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Pressemitteilung
14.12.2023

Unterstützung von WEKA Media zum Hinweisgeberschutzgesetz

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Es verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern bis spätestens 17.12.2023 zur Einrichtung sicherer interner Meldestellen. Mit gleich drei Neuprodukten bietet das Kissinger Fachmedienhaus WEKA Media hierbei wertvolle Unterstützung für Unternehmen und ihre Mitarbeiter.

„Hinweisgebersysteme erfolgreich managen“
Mit der Online-Lösung „Hinweisgebersysteme erfolgreich managen“ erhalten Unternehmen alle notwendigen Informationen für die Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). In der umfassenden strukturierten Übersicht erfahren Unternehmer nicht nur, wie eine interne Meldestelle eingerichtet wird, welche Aufgaben diese hat und welche Organisationsformen möglich sind, sondern auch, welche Meldekanäle notwendig sind, wie das Meldeverfahren zu verlaufen hat und welche Folgemaßnahmen ergriffen werden müssen.

„Meldebeauftragte selbst schulen“
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt vor, dass diejenigen, die mit dem Betrieb der Meldestelle betraut werden, über die notwendige Fachkunde verfügen müssen. Alle Kenntnisse die für den fachkundigen Betrieb der internen Meldestelle notwendig sind vermittelt die Onlineschulung auf PowerPoint-Basis „Meldebeauftragte selbst schulen“ von WEKA Media. In den professionellen Präsentationen und Merkblättern erhalten die künftigen Meldebeauftragten sämtliche zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG erforderlichen Informationen und durchlaufen entsprechende Verständniskontrollen.

„Whistleblowing und Hinweisgeberschutz“
Der interaktive E-Learning-Kurs „Whistleblowing und Hinweisgeberschutz“ von WEKA Media räumt mit Vorurteilen auf und schafft Klarheit für alle Beschäftigte. Mit der Unterweisung lernen sie anschaulich und einprägsam den rechtskonformen Umgang mit internen Meldesystemen: Wann greift der Schutz des HinSchG? Welche Verstöße sind meldefähig und welche nicht? Der Kurs fördert eine funktionierende Speak-up-Kultur und somit die interne Compliance im Unternehmen.

Mit den neuen – allesamt von Experten erstellten – Online-Lösungen von WEKA Media sind Unternehmer und ihre Mitarbeiter optimal auf die durch das Hinweisgeberschutzgesetz geforderten Aufgaben vorbereitet

„Hinweisgebersysteme erfolgreich managen“
Online-Version
Jahreslizenz 299 Euro zzgl. MwSt.
Best.-Nr. OL3460J

„Meldebeauftragte selbst schulen“
Online-Version
Jahreslizenz 399 Euro zzgl. MwSt.
Best.-Nr. OL5831J

„WebTrainer Whistleblowing und Hinweisgeberschutz“
Online-Version mit 5 Lizenzen
Jahreslizenz 319 Euro zzgl. MwSt.
Best.-Nr.: OL1526J05

 

Pressestelle WEKA Media GmbH & Co. KG
Isabelle Ruhrmann
Römerstraße 4, 86438 Kissing
EMail: isabelle.ruhrmann@weka.de
www.weka.de/presse