Verwirrung um das Einwurfeinschreiben
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 07.05.2026, Az. 2 AZR 184/25) hat dem Einwurfeinschreiben die Eigenschaft abgesprochen, als Beweis für die Zustellung eines Dokumentes zu dienen. Wie geht es nun weiter?
Zuletzt aktualisiert am: 26. August 2026

Wie wird ein Einwurfeinschreiben zugestellt?
Ein Anscheinsbeweis der Zustellung greift nach Ansicht des BAG nur bei „typischen Geschehensabläufen“. Dies ist der Fall, wenn ein bestimmter Sachverhalt nach allgemeiner Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache bzw. auf einen bestimmten Ablauf hinweist. Insofern kommt es bei dem Einwurfeinschreiben auf den konkreten dienstlich von der Deutschen Post vorgegebenen Vorgang der Zustellung an:
- Der Zusteller vergewissert sich, vor dem richtigen Briefkasten zu stehen.
- Er scannt den Barcode auf dem Einschreiben mit seinem Scanner, unterschreibt auf dessen Glasscheibe und beendet den Vorgang.
- Die gescannten Daten werden im Trackingsystem der Deutschen Post gespeichert.
- Anschließend wirft der Zusteller den Brief in den Briefkasten.
Das Problem mit der Unterschrift des Zustellers
Das BAG beanstandet, dass der digitale Einlieferungsbeleg zu einem Zeitpunkt unterschrieben wird, in dem die Sendung noch nicht im Briefkasten liegt, also nicht zugestellt ist. Der Zusteller könnte z.B. das Schreiben in einen falschen Briefkasten werfen oder gänzlich vergessen. Das Einwurfeinschreiben, so das Fazit der Richter des BAG, garantiert nicht die tatsächliche Zustellung.
Die Reaktion der Deutschen Post
Die Deutsche Post kritisiert das BAG, weil das Gericht einen nicht mehr aktuellen Zustellprozess bewertet habe. Im aktuell genutzten Verfahren werde der Einwurf nach dem Scan durch den Zusteller zusätzlich digital bestätigt und mit Unterschrift sowie einer Bestätigung der Einlage im Scanner dokumentiert. Aus Sicht der Post stellt dieses Vorgehen eine Verbesserung dar.
Unsere Empfehlung
Es bleibt abzuwarten, ob das von der Deutschen Post aktuell praktizierte Verfahren für einen Anscheinsbeweis genügt. Wir empfehlen daher, das Einwurfeinschreiben bis zu einer positiven Gerichtsentscheidung nicht zu nutzen. Kommt es auf eine beweissichere Zustellung an, ist die Zustellung mit unterschriebenem Nachweis des Zugangs bzw. die elektronische Zustellung über De-Mail das sicherste Verfahren.