Schulwege: Wer darf Tempo 30 beantragen?
Wer meint, die Antwort auf diese Frage leicht beantworten zu können, hat das Urteil des OVG Magdeburg vom 23.10.2024, Az. 6 A 36/22, noch nicht gelesen.
Zuletzt aktualisiert am: 22. April 2026

Antrag auf Tempo 30
Tempo 30 innerorts steht auf vielen „To do“-Listen der Eltern schulpflichtiger Kinder. Ein um die Sicherheit seiner Kinder auf dem Schulweg besorgter Vater wollte gegenüber der Straßenverkehrsbehörde die Anordnung von Tempo 30 durchsetzen. Nach dem Ablehnen seines Ansinnens machte er sich auf den (Schul-)Weg durch die Instanzen.
Das OVG Magdeburg entschied über seine Klage auf 21 Seiten:
- Eltern können verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz ihrer Kinder nur als deren Vertreter, nicht aber im eigenen Namen geltend machen.
- Eltern haben keinen eigenen Anspruch aus dem Elternrecht, den sie auch im eigenen Namen geltend machen können. Dieser könnte sich aus ihrem elterlichen Sorgerecht (§§ 1626 1, 1627, 1630 BGB) ergeben.
- Ansprüche des Kindes können Erziehungsberechtigte grundsätzlich nur als Vertreter des Kindes und nicht im eigenen Namen geltend machen, außer dies ist anders geregelt.
- Auch wenn die Eltern neben den Schülern in schulrechtlichen Angelegenheiten klagebefugt sind, besteht eine vergleichbare Situation im Straßenverkehrsrecht nicht. Der Schutz von Leib und Leben des Kindes ist Gegenstand des elterlichen Sorge- und Erziehungsrechts. Eigene Rechte gegenüber Dritten haben Eltern nicht.
- Bei Schulwegen ist zu berücksichtigen, dass Schüler im Grundschulalter oftmals noch nicht im hinreichenden Maß verkehrserfahren sind und sie sich häufig wenig umsichtig verhalten.
- Minderjährige Kinder, die im Straßenverkehr gefährdet sind, müssen in besonderem Maß geschützt werden. Von Schulkindern ab zehn Jahren kann grundsätzlich erwartet werden, dass sie ihr Verhalten auf die Gefahren des Verkehrs einstellen. Auch bei Kindern und Jugendlichen über zehn Jahren muss aber damit gerechnet werden, dass sie noch nicht hinreichend verkehrserfahren sind.
Hinweis
Im Newsletter Mai berichten wir über die Anordnung von Tempo 30 einer Großstadt an einer 4spurigen Bundesstraße zuzüglich zweier großzügig bemessener und begrünter Straßenbahnspuren zum Schutz von Schulkindern auf einem Schulweg.