Kann der ADAC die Feuerwehr ersetzen?
Der Halter eines verunfallten und von der Feuerwehr geborgenen PKW klagte gegen den Kostenbescheid der Gemeinde, weil er bereits den ADAC gerufen habe (VG Aachen, Urteil vom 26.02.2021, Az. 6 K 550/19).
Zuletzt aktualisiert am: 17. September 2026

Unfall nach Blitzeis
Außerorts fuhr ein PKW infolge von Blitzeis die Böschung hinab in einen Graben. Ein Sanitäter eines Rettungswagens alarmierte die Feuerwehr mit der Angabe „PKW im Graben, Person im PKW“. Diese rückte mit 13 Einsatzkräften, einem Löschfahrzeug und einem Mannschaftstransportwagen sowie dem Einsatzleiter mit Kommandowagen aus, barg das unbeschädigte, verkehrstaugliche Fahrzeug mit seinen vier Insassen aus dem Graben und sperrte die Straße ab.
Die Gemeinde forderte von dem Halter den Ersatz der Kosten für den Feuerwehreinsatz in Höhe von ca. 500 Euro. Dieser hielt den Einsatz für zu überzogen und nicht notwendig, weil der von ihm gerufene ADAC ihn kostenlos geholfen hätte. Er klagte.
Einsatz zur Hilfeleistung
Der Einsatz erfolgte zur Hilfeleistung, da ein verunfalltes Kfz mit seinen Insassen aus einem Graben geborgen werden sollte, blieb das VG sachlich. Wegen der vereisten Fahrbahn war damit zu rechnen, dass weitere Fahrzeuge von der Straße abkommen und mit dem Unfallfahrzeug kollidieren. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, musste die Unfallstelle daher so schnell wie möglich gesichert und das Unfallfahrzeug geborgen werden.
Kann der ADAC die Feuerwehr ersetzen?
Das Alarmieren des ADAC lässt die Gefahr nicht entfallen, beschied das VG und fügte an
- Die Feuerwehr ist wesentlich schneller an der Unfallstelle und kann das Fahrzeug eher bergen als der ADAC.
- Zudem kann die Feuerwehr im Gegensatz zum ADAC mit Sonderrechten nach § 35 Abs. 1 StVO zu einer Unfallstelle zu fahren.
- Der ADAC ist nicht berechtigt, die Straße für den Verkehr zu sperren.
War der Einsatz überzogen?
Die computergesteuerte Alarm- und Ausrückeordnung der Leitstelle des Kreises werde laufend je nach verfügbaren Einsatzkräften und Fahrzeugen aktualisiert. Entsprechend dem gemeldeten Szenario werden Einsatzgruppen, Personenanzahl und Technik ausgewählt. Bei einer Meldung „PKW im Graben, Person im PKW“ ist ein Einsatz mit schwerem Gerät und einer Seilwinde geboten. Daher war der Einsatz auch angemessen.
Ergebnis
Die Klage gegen die Kostenbescheid wurde abgewiesen.