10.01.2019

Ist das Aufstellen einer Blitzer-Attrappe Amtsanmaßung?

Das Basteln und Aufstellen einer Blitzer-Attrappe ist Amtsanmaßung und damit strafbar, entschied das VG Köln (Beschl. v. 10.12.2018, Az. 528 Ds 641/18).

Blitzer-Attrappe Amtsanmaßung

Zum Schutz der Kinder: Blitzer-Attrappe aufgestellt

Aus Angst, seine Kinder könnten von zu schnell fahrenden Autos überfahren werden, bastelte ein besorgter Familienvater zusammen mit seinen Kindern eine Blitzer-Attrappe und stellte sie vor seinem Haus in einer Tempo-30-Zone auf. Ein Autofahrer war „not amused“ und zeigte den Bastler an. Dieser entschuldigte sich vor Gericht damit, er habe mehrmals vergeblich Stadt und Polizei kontaktiert und um Geschwindigkeitskontrollen gebeten. Weil nichts geschah, habe er zum Schutz seiner Kinder gehandelt.

Bastler begeht Amtsanmaßung

Nach § 132 StGB begeht Amtsanmaßung, wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf.

Dieser Tatbestand ist erfüllt, befand das Gericht. Es kommt nicht darauf an, ob die Attrappe auch tatsächlich geblitzt und somit den Anschein einer Geschwindigkeitsmessung erweckt hat. Maßgebend ist allein der äußere Anschein.

Ergebnis: Straftat bleibt unbestraft

Das Aufstellen einer Blitzer-Attrappe ist eine Straftat nach § 132 StGB. Dennoch sah das Gericht von einer Bestrafung ab und stellte das Verfahren ohne Auflagen ein, weil der Familienvater nicht gewusst habe, dass seine Handlung verboten war, und er keine Amtshandlungen untergraben wollte.

Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis

Wenn Sie vermeiden wollen, dass die Blitzer-Attrappen Autofahrer irritieren und zu einer Verspargelung der Straßen führen, informieren Sie die Bewohner der Gemeinde über die Rechtslage und ordnen das Entfernen der Blitzer-Attrappen wegen einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit an.

Der Beschluss ist abrufbar unter https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG+K%F6ln&Datum=10.12.2018&Aktenzeichen=528+Ds+641%2F18

Weitere Informationen zum Thema Verkehr finden Sie im Produkt Ordnungsamtspraxis von A-Z online sowie im Fachbuch Kommunale Verkehrsüberwachung.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)