Handwerker muss im Zweifelsfall immer die Richtigkeit seines Aufmaßes beweisen
Zwei neue Urteile regeln eindeutig: Kommt es zu Diskussionen über die Rechnung, muss der Handwerker beweisen, dass ein Aufmaß den anerkannten Regeln entspricht. Dies haben das OLG Stuttgart (10 U 51/15) und das OLG Dresden (9 U 1602/15) in neuen Urteilen eindeutig klargestellt. mehr