Revidiert: BAM-Gefahrgutregel 016
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat für die BAM-GGR 016 „Maßnahmen zum Qualitäts- und Alterungsmanagement nicht zulassungspflichtiger Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe“ jetzt die Fassung „Revision 1“ veröffentlicht. mehr