Ladestrom: Preisangaben sollen wirksamer durchgesetzt werden
Beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sollen Preise für Verbraucher transparenter werden und Verstöße gegen bestehende Preisangabenpflichten künftig wirksamer sanktioniert werden können. Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Preisangabenrechts will die Bundesregierung die nationalen Durchsetzungsmöglichkeiten an die europäischen Vorgaben der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) anpassen.
Zuletzt aktualisiert am: 15. September 2026

Die AFIR verpflichtet Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte bereits heute dazu, Preise klar, leicht vergleichbar und vor Beginn des Ladevorgangs auszuweisen. Nutzer sollen die Kosten eines Ladevorgangs ohne Registrierung oder Vertragsbindung nachvollziehen und verschiedene Ladeangebote miteinander vergleichen können. Ziel der EU-Verordnung ist es, die Transparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen zu erhöhen und den Ausbau einer nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur in Europa zu unterstützen.
Mit der geplanten Änderung des Preisangabengesetzes soll nun die nationale Rechtsgrundlage geschaffen werden, um Verstöße gegen Preisangabenpflichten als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können. Vorgesehen sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Damit werden nicht neue Preisvorgaben eingeführt, sondern die bereits geltenden europäischen Anforderungen wirksamer durchsetzbar gemacht.
Bedeutung für Betreiber und Unternehmen
Für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte gewinnt die rechtskonforme Darstellung von Ladestrompreisen weiter an Bedeutung. Neben der technischen Bereitstellung der Ladeinfrastruktur müssen Preisangaben vollständig, transparent und für Nutzer vor Beginn des Ladevorgangs leicht zugänglich sein.
Unternehmen, die öffentlich zugängliche Ladepunkte betreiben, beispielsweise auf Kundenparkplätzen, an Einzelhandelsstandorten oder im Rahmen eigener Ladeangebote, sollten ihre Preisangaben und Abrechnungssysteme überprüfen. Die geplanten Bußgeldvorschriften erhöhen den Handlungsdruck, die bereits geltenden europäischen Transparenzanforderungen konsequent umzusetzen.
Wesentliche Entwicklungen
- Die nationale Durchsetzung der Preisangabenpflichten nach der AFIR wird gestärkt.
- Verstöße gegen Transparenzpflichten sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
- Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vorgesehen
- transparente Preisangaben vor Beginn des Ladevorgangs im Fokus
- Prüfbedarf insbesondere für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Weitere Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Gesetzentwurf zur Änderung des Preisangabenrechts
Europäische Kommission: Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR)