02.04.2019

Sicherheiten für Lieferanten und Einkäufer nutzen!

Keine Vertragspartei kann bei Vertragsabschluss vorhersehen, ob es im Nachhinein zu Störungen kommt. Zum Beispiel können der Lieferant, dessen Zulieferer, aber auch der Einkäufer in finanzielle Notlagen geraten. Das Vormaterial kann knapp werden. Oder es können für die Vertragsausführung unentbehrliche Personen ausfallen. Lassen sich diese Situationen vertraglich absichern?

Einkäufer: Sicherheiten nutzen!

Verträge abwickeln ohne Störungen

Risiken abzusichern, ist nicht immer leicht. Je nach Einzelfall müssen der Einkäufer, der Lieferant und der Zulieferer entscheiden, bei welchen Vorhaben das Thema Sicherheiten besonders wichtig ist.

Mit Hilfe von Sicherungsmitteln soll einerseits gewährleistet werden, dass sich die wirtschaftlichen Nachteile im Rahmen halten – bzw. auf Dritte zugegriffen werden kann, wenn der Vertragspartner den Vertrag nicht, verspätet oder mangelhaft erfüllt.

Andererseits wird versucht mit entsprechenden Maßnahmen zu verhindern, dass der Vertragspartner es zu solchen Störungen kommen lässt. Der Lieferer möchte – möglichst ohne weit in Vorleistung zu treten – sicherstellen, dass er personelle und materielle Aufwendungen nicht unnötig lange vorhalten muss. Außerdem möchte er sicherstellen, dass er auch im Fall von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Bestellers „zu seinem Geld“ kommt.

Möglichkeiten der Sicherung für den Lieferer

Je nach Risikopotenzial kommen verschiedene Sicherungsmöglichkeiten infrage. Für den Lieferer sind die wichtigsten Sicherungsmittel der Eigentumsvorbehalt und die An- oder Vorauszahlung.

Möglichkeiten der Sicherung für den Einkäufer

Für den Einkäufer bzw. Besteller kommen je nach Risikopotenzial eines Vertrags als Sicherungsmittel in Betracht:

  • die Vertragsstrafe, um sicherzustellen, dass Termine eingehalten werden
  • die Erfüllungsbürgschaft für die Erfüllung des Vertrags mit allen elementaren Vertragspflichten
  • die Anzahlungsbürgschaft bei Anzahlungen
  • der Sicherheitseinbehalt und/oder die Gewährleistungsbürgschaft für den Fall, dass der Vertrag mangelhaft erfüllt wird.

Welche Ziele werden mit der Sicherheit verfolgt? Welche Anforderungen werden an die Sicherheit gestellt? Wie nachhaltig ist die Sicherheit in dem Fall, dass sie durchgesetzt werden muss? Die Einzelheiten dazu sind nicht generell zu ermitteln, sondern lassen sich nur jeweils auf das einzelne Sicherungsmittel bezogen herausfinden.

Praxistipp

Übernehmen Sie nicht einfach standardisierte Texte über Bürgschaften und Sicherheitseinbehalte aus alten Verträgen!

Die Rechtsprechung stellt immer wieder neue Anforderungen an die Gestaltung standardisierter Klauseln, die sich mit Sicherheiten beschäftigen.

Weiterführende Beiträge

Autor*in: Claudia Zwilling-Pinna (Juristin und Herausgeberin des Rechtshandbuchs)