Neue Herausforderungen für städtische Musikschulen
Zuletzt aktualisiert am: 16. April 2025

Die aktuellen demografischen Entwicklungen und der damit verbundene Fachkräftemangel stellen die öffentlichen Musikschulen aber auch vor neue Herausforderungen, die auch aus rechtlichen Änderungen hervorgehen. Gegenwärtig unterrichten etwa 37.000 Fachlehrkräfte an öffentlichen Musikschulen. Von ihnen arbeiten rund 54 Prozent in einem Anstellungsverhältnis und rund 46 Prozent (circa 17.000 Personen) als Honorarkräfte. Für sie ist ein musikpädagogisches Fachstudium oder eine vergleichbare Qualifikation obligatorisch. Ihr Musikunterricht orientiert sich an differenzierten Rahmenlehrplänen.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil (Az. B 12 R 3/20 R vom 28.06.22) seine Rechtsauffassung hinsichtlich des Umgangs mit Honorarkräften an Musikschulen gewandelt. Es stellt fest, dass die Entscheidung über die Sozialversicherungspflicht nicht weiter der flexiblen Gestaltung der Vertragsparteien zu überlassen ist. Durch die Festlegung von Unterrichtszeiten und -räumen sei eine maßgebliche Eingliederung in die Arbeitsorganisation erfolgt, sodass auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schließen sei.
Die veränderte Rechtsauffassung stellt kommunale Träger bei der Beschäftigung von Lehrkräften vor erhebliche, insbesondere finanzielle Herausforderungen. Dazu hat der Deutsche Städtetag ein Positionspapier verfasst, das notwendige Handlungsbedarfe beschreibt und damit einen Beitrag zur Stärkung der Musikschulen leisten möchte.