Demokratie muss in den Kommunen dauerhaft gestärkt werden
Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, das zeigen die Entwicklungen der letzten Jahre auf gesellschaftlicher und politischer Ebene. Demokratische Strukturen müssen gestärkt werden und dies kann vor allem auch auf kommunaler Ebene erfolgen. Das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bildet daher eine wichtige Säule für das kommunale Engagement zum Schutz und der Stärkung der lokalen Demokratie.
Zuletzt aktualisiert am: 18. August 2026

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die neue Förderkulisse, fordert jedoch praktikable Rahmenbedingungen und eine langfristig verlässliche Unterstützung der kommunalen Demokratiearbeit. Hunderte von Kommunen haben „Partnerschaften für Demokratie“ ins Leben gerufen. Diese Strukturen gelte es auch künftig zu bewahren und zu stärken, wie die kommunalen Spitzenvertreter erklären. Die Neuausrichtung, die das Bundesprogramm durch die neuen Förderbedingungen jüngst erfahren hat, bringe nach viel Ungewissheit nun mehr Klarheit. Gleichzeitig seien damit auch weitreichende Veränderungen für kommunale Demokratieprojekte verbunden. Das mit der Evaluierung des Programms verfolgte Ziel, künftig keine extremistischen Strukturen mit steuerfinanzierten Bundesmitteln zu fördern, werde grundsätzlich vom DStGB unterstützt.
Allerdings können die neue Prüfung der Verfassungstreue und mögliche Verstöße gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eine erhöhte Komplexität, Prüfungsaufwand und Unsicherheiten mit sich bringen. Diese zusätzliche Prüfung dürfe nicht dazu führen, dass die seit Jahren bewährte und notwendige Demokratiearbeit vor Ort erheblich erschwert werde. Dies sei angesichts der deutlichen Zunahme extremistischer Ansichten in Gruppierungen und Parteien in der Kommunalpolitik kontraproduktiv und letztlich demokratiegefährdend.
Nun komme es darauf an, die Kommunen bei der Umsetzung der Projekte unter den neuen Förderbedingungen auf Augenhöhe mitzunehmen und zu unterstützen, wie der DStGB fordert. Dabei sollten die Förderbedingungen praktikabel und möglichst bürokratiearm in den Kommunen umsetzbar sein, so dass die bestehenden Projekte weitergeführt werden können. Mittel- bis langfristiges Ziel sei es, die kommunale Demokratiearbeit mit einem übergeordneten gesetzlichen Rahmen verlässlich und dauerhaft für die Zukunft abzusichern.