Bundesregierung beschließt 10-Punkte-Plan zum Schutz des Sozialstaats
Die Bundesregierung hat am 23. September im Kabinett den Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung, beschlossen. Hintergrund ist der Mangel an Fachkräften, insbesondere an ausländischen Fachkräften. Millionen ausländischer Beschäftigter arbeiten bei uns, bringen sich in unsere Gesellschaft ein, zahlen Steuern und stärken unser Land. Dabei kommen nicht wenige aus anderen Mitgliedstaaten der EU zu uns. Daher ist diese Möglichkeit, grenzüberschreitend in der EU unbürokratisch eine Arbeit aufzunehmen, sehr wichtig. Der von der früheren Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, und vom Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, vorgelegte 10-Punkte-Plan enthält Maßnahmen, mit denen der Missbrauch von Sozialleistungen und ausbeuterischen Strukturen wirksamer bekämpft werden soll.
Zuletzt aktualisiert am: 15. Oktober 2026

Härteres Vorgehen gegen Ausbeutung und Sozialleistungsmissbrauch
Es muss verhindert werden, dass Menschen und ihre Not für den organisierten Missbrauch ausgenutzt werden. Dagegen will die Bundesregierung nun härter vorgehen, Ausbeutung und Sozialleistungsmissbrauch toleriere sie nicht. Bas hatte vor ihrem Rücktritt angekündigt, dass sie mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen werde. Denn Sozialleistungsmissbrauch schade der Gesellschaft und schwäche das Vertrauen in den Sozialstaat. Sie habe sich mit den Kommunen vor Ort ausgetauscht und schon im Juni einen Aktionsplan vorgelegt. Auf dieser Grundlage habe sie dann mit dem Innenministerium gemeinsam weitergearbeitet und nun einen wirksamen Katalog erarbeitet.
Verbesserung von Datenaustausch und Verwaltungshandeln
Das Ziel besteht nun darin, den Datenaustausch zu verbessern, Verwaltungshandeln so zu optimieren und Schlupflöcher zu schließen, um Missbrauch zu bekämpfen. Die Kommunen werden darin unterstützt, besser gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen. Die Hintermänner der organisierten Ausbeutung sollen stärker zur Verantwortung gezogen werden. Dieses Anliegen bringt die Regierung auch auf der europäischen Ebene ein, damit bereits dem Missbrauch der EU-Freizügigkeitsregeln ein Riegel vorgeschoben wird. Des Weiteren wird die Bundesagentur für Arbeit gestärkt, indem Arbeitgeber in die Haftung genommen werden, die auf Schwarzarbeit setzen. Auch der Bezug von Grundsicherung für Menschen, die mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht werden, wird eingestellt. Um Ausbeutung im Keim zu ersticken, werden die Herkunftsländer klar über Standards und faire Arbeitsbedingungen informiert.
Die wichtigsten Maßnahmen
Die wichtigsten Punkte aus dem Aktionsplan bestehen u.a. im verbesserten Datenaustausch zwischen den Behörden, unter anderem durch sogenannte Push-Nachrichten. So kann Missbrauch besser entdeckt und verhindert werden. Bereits seit Juli melden Jobcenter an den Zoll, wenn ein Verdacht auf Schwarzarbeit oder Mindestlohnverstoß besteht. Die Bundesagentur für Arbeit wird im Kampf gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch mit einem zentralen Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch mit fünf regionalen Stellen gestärkt.
Hinsichtlich der Scheinbeschäftigung werden künftig auch Arbeitgeber für zu viel gezahlte Sozialleistungen haften. Das heißt, sie müssten Sozialleistungen zurückzahlen, wenn sie eine geringfügige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gar nicht, nicht vollständig oder nur zum Schein sozialversicherungsrechtlich melden. Im SGB II hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das zum 1. Juli 2026 bereits umgesetzt, für das SGB XII wird es ebenfalls geregelt.
Die Fachlichen Weisungen der BA für die Jobcenter sowie die Anwendungshinweise und Handlungsleitfäden für ausführende Behörden, u.a. die Ausländerbehörden, werden klarer gefasst. Die einschlägigen Gesetze wie das FreizügigG/EU und das SGB II werden zudem präzisiert und wo erforderlich angepasst.
Mit gezielten Maßnahmen wird die Nutzung von Schrottimmobilien zum Zweck des Sozialleistungsmissbrauchs unterbunden. Mit der Novelle des Baugesetzbuchs sollen Kommunen besser gegen Schrottimmobilien vorgehen können z.B. durch bessere Vorbereitung von Instandsetzungsgeboten, vereinfachte Ausübung von Vorkaufsrechten und eine neue Möglichkeit zur Enteignung bei extremen Fällen von Missbrauch. Änderungen in der Umsetzung des Melderechts helfen, Überbelegung und eine Anmeldung bei Nutzungsuntersagungen zu verhindern.