27.03.2017

Betriebsräte fordern Begrenzung von Vorstandsgehältern

Vorstandsgehälter kannten, so scheint es, in der letzten Zeit nur eine Richtung: nach oben. Und das sogar auch, wenn Unternehmen Stellen streichen. Das kann nicht so weiter gehen, sagten sich Vertreter der IG Metall in Aufsichtsräten. Sie fordern eine Begrenzung von Chefgehältern.

Vorstandsgehälter Betriebsrat

IG Metaller: Vergütungsniveau aus dem Lot geraten

Das Vergütungsniveau deutscher Vorstände sei aus dem Lot geraten. Es müsse begrenzt werden. Es soll an den nachhaltigen Unternehmenserfolg gekoppelt werden. Um die Aufsichtsräte bei der Durchsetzung dieser Forderungen zu unterstützen, verlangen Arbeitnehmervertreter der IG Metall in einer vorige Woche veröffentlichten Erklärung wirksame und praxistaugliche gesetzliche Regelungen.

Unterzeichner Aufsichtsräte großer Unternehmen

Unterzeichnet ist die Erklärung von den IG Metall-Aufsichtsräten Michael Brecht (Daimler), Bernd Osterloh (Volkswagen), Lorenz Pfau (Continental), Manfred Schoch (BMW), Wilhelm Segerath (Thyssen Krupp) und Birgit Steinborn (Siemens). Eine ausschließliche Orientierung des Managements an ergebnisorientierten Zielgrößen ist ihrer Ansicht nach gesellschaftlich nicht akzeptabel. Sie führe zu falschen Anreizen bei der Unternehmensführung. Vielmehr müssten

  • soziale,
  • beschäftigungssichernde,
  • ökologische und
  • auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Kriterien

verpflichtend in die Vergütungssysteme der Unternehmen integriert werden. Die Zielvergütungen sollen, so die Vorstellung der Unterzeichner der Erklärung, im Aufsichtsrat beschlossen, begründet und öffentlich transparent gemacht werden. Dafür wollen sie das Verhältnis von Vorstandsvergütung und durchschnittlichem Entgelt der Beschäftigten als Maßstab festgelegt wissen. Der Aufsichtsrat müsse dazu verpflichtet werden, verbindliche und unternehmensspezifische Obergrenzen für die Gesamtvergütung von Vorständen festzulegen. Außerdem brauche es zumindest ergänzende europäische Lösungen.

Vorstandsmitglieder zu eigener Altersvorsorge verpflichten

Dies gelte ebenfalls für die Versorgungsleistungen von Vorständen. Ziel müsse sein, dass Vorstandsmitglieder ihre Altersvorsorge selbst finanzieren. Man könne keinem Arbeitnehmer in Deutschland vermitteln, dass die Politik von ihnen private Vorsorge verlangt, Vorstände aber zusätzlich zu ihrem enormen Gehalt noch üppige Zusatzrenten auf Firmenkosten beziehen. „Wenn jemand in diesem Land private Vorsorge betreiben kann, dann die Vorstände großer Unternehmen“, sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, bei der Vorstellung der Erklärung in Frankfurt.

Notwendige Debatte über Unverhältnismäßigkeit von Bezügen

Hofmann: „Die Entwicklung der Vorstandsvergütungen kannte in den letzten Jahren nur eine Richtung: nach oben.“ Zu Recht löse dies eine gesellschaftlich notwendige Debatte über die Unverhältnismäßigkeit dieser Bezüge aus. Sie widersprächen den Maßstäben von Leistungsgerechtigkeit und Fairness.

Nachhaltigkeit und Integrität

Die Erfahrung zeige: Eine wirksame Begrenzung gibt es nur mit einer starken Stimme der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten. Nachhaltigkeit und Integrität könnten nicht durch eine einseitige Entscheidung der Kapitalseite verwirklicht werden. Die Erklärung der Arbeitnehmervertreter unterstreiche die Bereitschaft, diese Verantwortung in den Aufsichtsräten zu übernehmen.

Autor*in: Friedrich Oehlerking (Friedrich Oehlerking ist Journalist und Autor des Werkes Wirtschaftswissen für den Betriebsrat.)