EU-Richtlinie 2024/1203 bringt neue strafrechtliche Risiken für Unternehmen
Straftaten im Umweltschutz sind keine Kavaliersdelikte, sondern können harte Strafen für Unternehmerinnen und Unternehmer nach sich ziehen. Dies wird angesichts der neuen EU-Richtlinie 2024/1203, die bis zum 21.05.2026 in das deutsche Strafrecht übernommen werden muss, noch einmal klar: 11 neue Straftatbestände sowie ein neuer Sanktionskatalog ... mehr