Brandschutz in Zeiten von Abstandsregeln, Mund-Nasen-Masken, Risikogebieten & Co. ist gar nicht so einfach. Da aufgrund von Homeoffice-Regelungen und Kurzarbeit bestimmte Betriebsbereiche wenig frequentiert sind, besteht die Gefahr, dass Brände spät entdeckt werden. Hygieneschutzwände können darüber hinaus Flucht- und Rettungswege ... mehr
Fluchttüren müssen in Not- oder Paniksituationen bestimmte Anforderungen aus Sicht des Arbeitsschutzes erfüllen. Analysieren Sie deshalb die Situation in Ihrem Betrieb und vergessen Sie auch nicht den Wunsch der Geschäftsleitung, einen Missbrauch von Fluchttüren zu verhindern. mehr
Das „Ausstatten“ von Flucht- und Rettungswegen mit „brennbaren Stoffen“, unabhängig von der Brandlastgröße, weicht zunächst einmal von geltendem Recht ab. Auch Monitore in Treppenräumen und Fluren sind zunächst einmal nichts anderes als: Brandlast. Gibt es einen Weg, den Sie als Brandschutzbeauftragter zwischen gesetzlichen ... mehr
Schnell und sicher aus der Gefahrenzone: Ziel der ASR A2.3 ist das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen, Rettungswegen, Notausgängen sowie der Flucht- und Rettungspläne. Wer jetzt aber vor der Aufgabe steht, einen Fluchtweg zu überprüfen oder die Pläne anzupassen, stellt sich in der Regel eine ganze Reihe von Fragen. Denn Möglichkeiten ... mehr
Das Land Berlin hat mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin vom 09. Juni 2016 Änderungen der Bestimmungen zu Sicherheitreppenräumen aufgenommen. Das Gesetz tritt zum 01.01.2017 in Kraft: mehr
Immer wieder kommt es vor, dass Notausgangstüren versperrt sind oder Fluchtwege in der Panik gar nicht erst gefunden werden können. Unwissenheit, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit stehen meist dahinter – Ursachen, die leicht vermeidbar sind. So sorgen Sie dafür, dass Ihre Flucht- und Rettungswege ihre lebensrettende Funktion im ... mehr