Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachtenden verbindlichen Rechtsgrundlagen können von europäischen Gremien, der Bundesregierung, den Länderregierungen und den Unfallversicherungsträgern stammen. Hinzu kommen eine Vielzahl von Normen und Regeln, aber auch Informationen, die von verbindlich bis zu informell einzustufen sind.
Die wichtigsten Verordnungen und Gesetze aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- PSA-Verordnung
- Biostoffverordnung (BiostoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Arbeitsmedizinische-Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV)
Externe Aufsicht und Beratung
Vorschriften und Regeln sind nur dann etwas wert, wenn sie in der Praxis gelebt werden. Nicht jeder Betroffene ist dazu bereit. Andere haben vor allem Probleme mit dem Verständnis und der Umsetzung. Deshalb gibt es Institutionen, die in den Betrieben die Umsetzung der den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen überwachen und notfalls auch mit Zwangsmaßnahmen durchsetzen können, z.B.:
Unternehmer, Führungskräfte und Beschäftigte
Personen jeder dieser Gruppen tragen je nach Aufgabenbereich Verantwortung für den Arbeitsschutz in den Betrieben. Angefangen vom Unternehmer, der prinzipiell für alles verantwortlich ist, bis hin zum Beschäftigten, der Verantwortung für seine Taten trägt.
Betriebs- und Personalrat
Auch Betriebs- und Personalräte sollen die Interessen der Beschäftigten in den Unternehmen wahren und durchsetzen.
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
In den Betrieben sind oft nur wenig Fachkenntnisse über den Arbeitsschutz vorhanden. Die Vorschriften, hier insbesondere das Arbeitssicherheitsgesetz und auch die DGUV Vorschrift 2 verlangen deshalb eine fachkundige Betreuung und bieten je nach Betriebsstruktur und -größe eine Reihe unterschiedlicher Betreuungsmodelle an.
Sicherheitsfachkräfte
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein Unternehmensberater. Sie unterstützt Unternehmer und Führungskräfte dabei, ihrer Verantwortung für den Arbeitsschutz gerecht zu werden. Sie nimmt ihnen von dieser Verantwortung aber nichts ab. Die Auswahl, Bestellung und Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden hier beschrieben.
Betriebsärzte
Betriebsärzte beraten über arbeitsmedizinische und gesundheitliche Fragen und können die Beschäftigten entsprechend untersuchen.
Sicherheitsbeauftragter
Sicherheitsbeauftragte helfen, sicherheitsrelevante Mängel zu erkennen und melden sie den Vorgesetzten. Sie sprechen ihre Kollegen auf sicherheitswidrige Verhaltensweisen an. Damit tragen sie zu einer Entlastung der Führungskräfte und Unternehmer bei. Infos zu Aufgaben Sicherheitsbeauftragter, Auswahl und Bestellung Sicherheitsbeauftragter finden Sie hier.
Beauftragte Personen
Noch dazu gibt es für viele besondere Themen im Betrieb beauftragte Personen, die eine fachkundige Ausbildung oder Einweisung erhalten. Sie achten darauf, dass diese Themen im betrieblichen Alltag nicht vergessen werden.
Arbeitsschutzausschuss
Im Arbeitsschutzausschuss arbeiten alle im Betrieb mit dem Arbeitsschutz befassten Personengruppen zusammen. Seine Organisation und Aufgaben werden hier vorgestellt.
Sicherheitskoordination Fremdfirmen
Viele Aufgaben im Betrieb werden heute nicht mehr mit eigenem Personal erfüllt sondern durch die Mitarbeiter externer Unternehmen. Ein bekanntes Beispiel sind Bauarbeiten. Die Zusammenarbeit der externen Beschäftigten mit den eigenen muss folgerichtig im Sinne des Arbeitsschutzes gut organisiert werden. Die dabei zu beachtenden Vorschriften werden deshalb besprochen und erläutert.
Sozialer Arbeitsschutz
Neben dem klassischen Arbeitsschutz mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt es ferner Vorschriften zur sozialen Absicherung der Beschäftigten, zum Beispiel der Mutterschutz oder der Jugendarbeitsschutz.