Schwingungen und Vibrationen am Arbeitsplatz

Vibrationen am Arbeitsplatz sind mechanische Schwingungen, die von Arbeitsmitteln und Gegenständen auf den menschlichen Körper übertragen werden und – je nach Schwere und Dauer der Exposition – zu gesundheitlichen Schäden des Betroffenen führen können.
Man unterscheidet bei Vibrationsarbeitsplätzen grundsätzlich zwischen zwei Arten von Schwingungen:
- Hand-Arm-Vibrationen übertragen Schwingungen auf das Hand-Arm-System des Anwenders und können dort zu Schädigungen führen.
- Ganzkörpervibrationen werden von Maschinen und Fahrzeugen über den Sitz oder die Füße übertragen und können Gefährdungen am ganzen Körper, vor allem auch im Bereich des Rückens, verursachen.
Für Arbeitsplätze mit Schwingungen und Vibrationen sind daher Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte zu beachten. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, Maßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung der Exposition zu veranlassen.
Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz mit Schwingungen und Vibrationen
Mitarbeiter, die an ihrem Arbeitsplatz Vibrationen und Schwingungen ausgesetzt sind, können je nach Exposition daraus resultierenden akuten oder chronischen Gesundheitsschäden unterliegen.
Häufigste Folge einer hohen Ganzkörperexposition sind Beschwerden im Bereich des Rückens, vor allem eine Schädigung der Bandscheiben und der Wirbelsäule. Bei Hand-Arm-Schwingungen sind häufig Schädigungen der entsprechenden Gelenke, Knochen, der Muskeln sowie Durchblutungsstörungen die Folge.
Schutzmaßnahmen bei Vibrationen am Arbeitsplatz
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung nennt in § 10 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen. Dort wird festgelegt, dass der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen nach dem Stand der Technik durchzuführen hat, die die Gefährdung der Beschäftigten ausschließt oder so weit wie möglich verringert. Dabei haben technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören alternative Arbeitsverfahren, ergonomischere Arbeitsmittel, Zusatzausrüstungen, Wartungsprogramme, Schulung, Expositionsbegrenzung oder entsprechende Arbeitszeitpläne.
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