23.06.2019

Arbeiten an Maschinen

Arbeiten an Maschinen bringen einerseits eine Entlastung für den Menschen mit sich: Demnach wird nicht nur der Arbeiter körperlich und geistig entlastet, auch die Arbeit kann schneller und präziser ausgeführt werden. Durch die Maschine wird auch die Serienfertigung ermöglicht. Andererseits können von Arbeiten an Maschinen auch Gefahren für den Mitarbeiter ausgehen.

Arbeitssicherheit

Arbeiten an Maschinen bringen einerseits eine Entlastung für den Menschen mit sich: Demnach wird nicht nur der Arbeiter körperlich und geistig entlastet, auch die Arbeit kann schneller und präziser ausgeführt werden. Durch die Maschine wird auch die Serienfertigung ermöglicht. Andererseits können von Arbeiten an Maschinen auch Gefahren für den Mitarbeiter ausgehen.

Gefahren und Risiken bei Arbeiten an Maschinen

Aufgrund der großen Kräfte, die beim Betrieb von Maschinen eingesetzt werden, können große Gesundheits- und Verletzungsrisiken für denjenigen entstehen, der die Maschine bedient.

Gerät beispielsweise die Hand eines Metallarbeiters unter eine Senkpresse, wird sie gequetscht. Auch Emissionen wie Strahlung, Staub oder Dampf können Umstehende schwer verletzen. Daher sind Schutzeinrichtungen – aktive wie passive – beim Betrieb vor allem von großen Maschinen unerlässlich. Macht es z.B. eine Schutzeinrichtung unmöglich, während des laufenden Betriebs der Senkpresse die Hand hineinzulegen, verringert dies die Gefahr für den Arbeiter erheblich.

Auch Emissionen wie Abgase oder Lärm können zwar bei längerer Exposition der Gesundheit des Mitarbeiters schaden, doch können sie ebenfalls durch spezielle Schutzeinrichtungen auf ein gesundheitsverträgliches Maß reduziert werden. Der Hersteller trägt die Verantwortung für die sichere Bauweise der Maschine, der Arbeitgeber für ihre Funktionstüchtigkeit und die korrekte Einweisung der Mitarbeiter und der Arbeitnehmer in die richtige Verwendung der Maschine.

Bruchrisiko beim Betrieb

Die verschiedenen Teile der Maschine und ihre Verbindungen untereinander müssen den bei der Verwendung der Maschine auftretenden Belastungen standhalten.

Die verwendeten Materialien, auch die von Schutzeinrichtungen, müssen – entsprechend der vom Hersteller vorgesehenen Arbeitsumgebung der Maschine – eine geeignete Festigkeit und Beständigkeit, insbesondere in Bezug auf Ermüdung, Alterung, Korrosion und Verschleiß aufweisen.

In der Betriebsanleitung ist anzugeben, welche Inspektionen und Wartungsarbeiten in welchen Abständen aus Sicherheitsgründen durchzuführen sind. Erforderlichenfalls ist anzugeben, welche Teile dem Verschleiß unterliegen und nach welchen Kriterien sie auszutauschen sind. Wenn trotz der ergriffenen Maßnahmen das Risiko des Berstens oder des Bruchs von Teilen weiterbesteht, müssen die betreffenden Teile so montiert, angeordnet und gesichert sein, dass Bruchstücke zurückgehalten werden, z.B. durch Schutzeinrichtungen, und keine Gefährdungssituationen entstehen.

Starre oder elastische Leitungen, die Fluide – insbesondere unter hohem Druck – leiten, müssen den vorgesehenen inneren und äußeren Belastungen standhalten. Sie müssen sicher befestigt und geschützt sein, sodass ein Bruch kein Risiko darstellt. Insbesondere im Bereich von Steuerständen sind Verkleidungen anzubringen, die einen Schutz bieten.

Bei automatischer Zuführung des Werkstücks zum Werkzeug müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, um Risiken für Personen zu vermeiden:

Bei Berührung zwischen Werkzeug und Werkstück muss das Werkzeug seine normale Arbeitsposition erreicht haben (z.B. beim Drehen oder Schleifen). Wird das Werkzeug (absichtlich oder unabsichtlich) in Bewegung gesetzt und angehalten, so müssen Zuführbewegung und Werkzeugbewegung aufeinander abgestimmt sein.

Risiken durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände

Es sind Vorkehrungen zu treffen, um das Herabfallen oder das Herausschleudern von Gegenständen zu vermeiden, von denen ein Risiko ausgehen kann. Dies kann insbesondere durch Schutzeinrichtungen realisiert werden.

Risiken durch Oberflächen, Kanten und Ecken

Zugängliche Maschinenteile dürfen, so weit ihre Funktion es zulässt, keine scharfen Ecken und Kanten und keine rauen Oberflächen aufweisen, die zu Verletzungen führen können.

Risiken durch mehrfach kombinierte Maschinen

Kann die Maschine mehrere unterschiedliche Arbeitsgänge ausführen, wobei zwischen den einzelnen Arbeitsgängen das Werkstück von Hand entnommen wird (mehrfach kombinierte Maschine), so muss sie so gebaut sein, dass jedes Teilsystem auch einzeln betrieben werden kann, ohne dass die übrigen Teilsysteme für Personen ein Risiko darstellen.

Dazu muss jedes Teilsystem, sofern es nicht gesichert ist, einzeln in Gang gesetzt und stillgesetzt werden können.

Risiken durch Änderung der Verwendungsbedingungen

Können mit der Maschine Arbeiten in verschiedenen Verwendungsbedingungen ausgeführt werden, so muss sie so gebaut sein, dass diese Verwendungsbedingungen gefahrlos und zuverlässig gewählt und eingestellt werden können.

Risiken durch bewegliche Teile

Die beweglichen Teile der Maschine müssen so hergestellt sein, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert werden. Falls Risiken dennoch bestehen, muss die Maschine mit trennenden oder nicht trennenden Schutzeinrichtungen ausgestattet sein.

Es müssen alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um ein ungewolltes Blockieren der beweglichen Arbeitselemente zu verhindern. Kann es trotz dieser Vorkehrungen zu einer Blockierung kommen, so müssen ggf. die erforderlichen speziellen Schutzeinrichtungen und das erforderliche Spezialwerkzeug mitgeliefert werden, damit sich die Blockierung gefahrlos lösen lässt.

Auf die speziellen Schutzeinrichtungen und deren Verwendung ist in der Betriebsanleitung und nach Möglichkeit auf der Maschine selbst hinzuweisen.

Risiko unkontrollierter Bewegungen

Es muss verhindert werden, dass sich – unabhängig von der Ursache – ein stillgesetztes Maschinenteil ohne Betätigung der Stellteile aus seiner Ruhestellung bewegt, es sei denn, diese Bewegung ergibt keine Gefährdung.

Risiko durch Manipulation von Schutzeinrichtungen

Viele Unfälle an Maschinen sind auf gezielte Manipulationen an den Sicherheitseinrichtungen zurückzuführen. In der sicherheitstechnischen Normung wird dieser Begriff nicht verwandt, dort wird von ”umgehen auf einfache Weise“ gesprochen. Auch die Manipulation ist durch Schutzmaßnahmen zu verhindern. Häufig sind die zu einem Unfallereignis führenden Manipulationen auf Funktionsstörungen zurückzuführen, die der Bediener mit möglichst geringem Aufwand beseitigen will. Es bestehen oftmals keine betrieblichen Regelungen für den Umgang mit derartigen Störungen. Auch das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter ist in solchen Fällen nicht ausreichend vorhanden. Manipulationen werden von Kollegen und Vorgesetzten häufig mit der Zielsetzung toleriert, dass die Produktion weiterlaufen muss.

Manipulationen sind grundsätzlich durch die Bauart der Schutzeinrichtungen und ihrer Verriegelungen bzw. Zuhaltungen zu verhindern. Die Maßnahmen sind abhängig von der Art der Schutzeinrichtung und den Rahmenbedingungen des Einbaus.

Risiken durch sonstige Gefährdungen

Statische Elektrizität

Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass eine möglicherweise gefährliche elektrostatische Aufladung vermieden oder begrenzt wird und/oder mit Einrichtungen zum Ableiten solcher Ladungen ausgestattet sein.

Montagefehler

Fehler bei der Montage oder erneuten Montage bestimmter Teile – z.B. Schutzeinrichtungen –, die ein Risiko verursachen könnten, müssen durch die Konstruktion und Bauart dieser Teile unmöglich gemacht oder andernfalls durch Hinweise auf den Teilen selbst und/oder auf ihrem Gehäuse verhindert werden. Die gleichen Hinweise müssen auf beweglichen Teilen und/oder auf ihrem Gehäuse angebracht sein, wenn die Kenntnis von der Bewegungsrichtung für die Vermeidung eines Risikos notwendig ist.

Erforderlichenfalls sind in der Betriebsanleitung zusätzliche Angaben zu diesen Risiken zu machen.

Kann ein fehlerhafter Anschluss ein Risiko verursachen, so muss dies durch die Bauart der Anschlussteile unmöglich gemacht oder andernfalls durch Hinweise auf den zu verbindenden Teilen und ggf. auf den Verbindungsmitteln unmöglich gemacht werden.

Extreme Temperaturen

Jedes Risiko einer Verletzung durch Berührung von heißen oder sehr kalten Maschinenteilen oder Materialien oder durch Aufenthalt in ihrer Nähe muss durch geeignete Vorkehrungen ausgeschlossen werden.

Es sind die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Spritzern von heißen oder sehr kalten Materialien oder zum Schutz vor derartigen Spritzern zu treffen.

Lärm

Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass Risiken durch Luftschallemission, insbesondere an der Quelle, so weit gemindert werden, wie es nach dem Stand der Technik und mit den zur Lärmminderung verfügbaren Mitteln möglich ist.

Der Schallemissionspegel kann durch Bezugnahme auf Vergleichsemissionsdaten für ähnliche Maschinen bewertet werden.

Vibrationen

Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass Risiken durch Maschinenvibrationen, insbesondere an der Quelle, so weit gemindert werden, wie es nach dem Stand der Technik und mit den zur Verringerung von Vibrationen verfügbaren Mitteln möglich ist.

Der Vibrationspegel kann durch Bezugnahme auf Vergleichsemissionsdaten für ähnliche Maschinen bewertet werden.

Laserstrahlung

Bei Verwendung von Lasereinrichtungen ist Folgendes zu beachten:

  • Lasereinrichtungen an Maschinen müssen so konstruiert und gebaut sein, dass sie keine unbeabsichtigte Strahlung abgeben können.
  • Lasereinrichtungen an Maschinen müssen so abgeschirmt sein, dass weder durch die Nutzstrahlung noch durch reflektierte oder gestreute Strahlung noch durch Sekundärstrahlung Gesundheitsschäden verursacht werden.
  • Optische Einrichtungen zur Beobachtung oder Einstellung von Lasereinrichtungen an Maschinen müssen so beschaffen sein, dass durch die Laserstrahlung kein Gesundheitsrisiko verursacht wird.

Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden

Die Maschine muss so konstruiert, gebaut oder ausgerüstet sein, dass eine Person nicht in ihr eingeschlossen wird oder, falls das nicht möglich ist, dass eine eingeschlossene Person Hilfe herbeirufen kann.

Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko

Die Teile der Maschine, auf denen Personen sich eventuell bewegen oder aufhalten müssen, müssen so konstruiert und gebaut sein, dass ein Ausrutschen, Stolpern oder ein Sturz auf oder von diesen Teilen vermieden wird.

Diese Teile müssen erforderlichenfalls mit Haltevorrichtungen ausgestattet sein, die benutzerbezogen angebracht sind und dem Benutzer einen sicheren Halt ermöglichen.

Autor*in: WEKA Redaktion