Erleichterungen bei Batterie-Transporten gelten weiter
Lithiumbatterien und Natrium-Ionen-Batterien, die entsorgt oder recyclet werden sollen, dürfen in Kunststofffässer (Codierung 1H2) verpackt werden. Das regelt die Verpackungsanweisung P909 Abs. 1 ADR/RID für die Batterien der UN-Nummern 3090, 3091, 3480, 3481, 3551 und 3552. mehr