10.01.2018

So funktioniert der Logistikvertrag in der Beschaffung

Einen großen Teil der Beschaffung machen mittlerweile die Logistik und natürlich auch der Logistikvertrag aus. Nicht nur der Kauf von Frachten hat rechtliche Tücken, sondern alles, was mit Logistik zu tun hat: typengemischte Verträge, unterschiedliche Rechtsgebiete, zusätzliche rechtliche Vorgaben, Allgemeine Geschäftsbedingungen, internationales Recht... Für den Einkauf keine einfache Aufgabe.

Der Logistikvertrag im Einkauf

Logistik und Logistikvertrag

Die Logistik ist ein eigener Wirtschaftszweig. Dahinter steht eine Wachstumsbranche, die verschiedene Dienstleistungen in den Bereichen Lager, Umschlag und Transport anbietet. Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich von der Planung bis zur Umsetzung. Deshalb ist ein Logistikvertrag komplex und betrifft verschiedene Vertragstypen sowie Rechtsgebiete.

Je nach Unternehmensorganisation schließt nicht die Logistikabteilung, sondern die Einkaufsabteilung mit den Dienstleistern die Verträge. Darin geht es um diese Aufgaben:

  • Waren umschlagen und verpacken
  • Güter transportieren
  • Güter lagern, Lagersysteme betreiben, Organisation der Bestände übernehmen
  • Informationssysteme für den Warenfluss betreiben
  • den Fuhrpark managen

Die verschiedenen Vertragstypen beim Logistikvertrag

Je nach beauftragter Leistung können Logistikverträge unterschiedliche Vertragstypen und besondere Rechtsgebiete berühren.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zum Beispiel berührt mit verschiedenen seiner Paragraphen diese Vertragstypen:

  • Dienstvertrag (§§ 631 ff.)
  • Werkvertrag (§§ 631 ff.)
  • Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675)
  • Mietvertrag (§§ 535 ff.)

Das Handelsgesetzbuch (HGB) berührt diese Vertragstypen:

  • Speditionsvertrag (§§ 453 ff.)
  • Frachtvertrag (§§ 407 ff.)
  • Lagervertrag (§§ 467 ff.)

Insbesondere wenn Leistungen kombiniert vergeben werden, können typengemischte Verträge vorliegen.

Besondere gesetzliche Vorgaben je nach Leistung

Beim Umsetzen des Logistikvertrags sind je nach Leistung zusätzlich besondere gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen. Dazu zählen zum Beispiel: das Gefahrgutbeförderungsgesetz, das Luftverkehrsgesetz, das Binnenschifffahrtsgesetz oder das Fahrpersonalgesetz.

Hinzu kommen die von bestimmten Gruppen von Dienstleistern verwendeten Beförderungsbedingungen wie die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). An denen ist schwer vorbeizukommen, weil sie branchenweit verwendet werden.

Logistikvertrag: Auch internationale Übereinkommen können hineinspielen

Außerdem ist oftmals nicht nur deutsches Recht anzuwenden. Je nach Transportmittel und Transportweg können internationale Übereinkommen dem deutschen Recht vorgehen.

Hier erfahren Sie mehr über das UN-Kaufrecht (CISG): UN-Kaufrecht im Überblick.

Thema Beschäftigte

Ferner sind je nach Vertrag die Themen Mindestlohn, Branchenmindestlohn, Arbeitnehmerüberlassung und Scheinwerkvertrag zu beachten.

Logistikverträge verfolgen auch strategische Ziele, die Konsequenzen für Betriebsabläufe und die Organisation von Einkauf und Vertrieb haben. Die Verträge müssen also gut durchdacht sein.

Autor*in: Claudia Zwilling-Pinna (Juristin und Herausgeberin des Rechtshandbuchs)