10.12.2021

Wie Sie Altöl sicher entsorgen

Motor, Getriebe, Hydraulik und viele andere Funktionen an Maschinen benötigen als Schmierstoff Mineralöle, synthetische oder biogene Öle, die nach Verbrauch regelmäßig als Altöl entsorgt werden müssen. Wie Sie die die Entsorgung ordnungsgemäß durchführen, regelt die Altöl-Verordnung (AltölV).

altölentsorgung

Verstöße bei der Altölentsorgung werden mit hohen Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 Euro bestraft. Denn schon ein Liter Altöl kontaminiert bis zu eine Million Liter Grundwasser.

Diese Stellen kümmern sich um die Altölentsorgung

Jeder Verkäufer von Mineralöl muss auch das Altöl kostenfrei zurücknehmen – allerdings nur in der Menge, in der es auch bei ihm gekauft wurde. Halten Sie deshalb bei der Abgabe des Altöls die Rechnungen für den Kauf bereit. So entziehen Sie potenziellen Widersprüchen die Grundlage. Meist bieten die Verkäufer an, mit dem Altöl auch alte Ölfilter zu entsorgen.

Zudem betreiben viele Gemeinden Abgabestellen für die Altölentsorgung. Hier können Sie handelsübliche Mengen (meist um die 20 Liter) weggeben. Das gilt allerdings nicht für Öle, die verunreinigt sind oder für unterschiedliche Öle, die in einem Behälter vermischt wurden.

Wichtige Bestimmungen der Altöl-Verordnung (AltölV)

Laut Altölverordnung muss Altöl von vornherein sortenrein gesammelt werden, damit es fachgerecht entsorgt werden kann. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von diesem Grundsatz zulassen, wenn die Anfallstelle die einzelnen Altölsorten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand getrennt halten kann. In diesem Falle muss eine Entsorgung in einer dafür nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugelassenen Anlage vom Altölbesitzer nachgewiesen werden.

Der Entsorger analysiert bei Anlieferung den jeweiligen Zustand des Altöls und leitet daraus das weitere Vorgehen ab. Nach der AltölV hat hier die Wiederverwertung Vorrang: Das Altöl soll nach Möglichkeit nicht im Sondermüll landen, sondern in Altölraffinerien zur Aufbereitung.

Sammelkategorien für die Altölentsorgung

 Bei der Entsorgung schreibt die Altölverordnung vor, das Altöl in verschiedenen Sammelkategorien zu erfassen. Ziel ist es dabei, den sicheren Transport zu gewährleisten und die spätere Weiterverarbeitung zu optimieren:

  • In Sammelkategorie 1 befinden sich Maschinen-, Motoren-, Getriebe-, Hydraulik- und Schmieröle auf Mineralölbasis, die nicht chloriert sind.
  • Die in Sammelkategorie 2 gesammelten Altöle sind synthetische Bearbeitungs- und Hydrauliköle sowie halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis.
  • In Sammelkategorie 3 befinden sich alle halogenhaltigen und chlorierten Öle sowie PCB-haltige Mineralöle. Der Gehalt darf bei 50 mg/KG nicht überschreiten.
  • Schließlich sind in Sammelkategorie 4 Diesel, Heizöle, biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle sowie Öle aus Öl-/Wasserabscheidern gesammelt.

Nur Altöle der Kategorie 1 können jederzeit und uneingeschränkt wiederaufbereitet werden. Die anderen Altöle gelangen nur dann in die entsprechenden Aufbereitungsanlagen, wenn sie keine schädlichen Stoffe beinhalten oder unter den vorgegebenen Belastungsgrenzen bleiben.

Eine Vermischung von Ölen der Kategorien 1-4 ist verboten, es sei denn, dass dies in der Zulassung der Anlage bereits vorgesehen ist. Entsorger dürfen vermischte Öle annehmen, wenn in deren Anlagen-Zulassung die Verarbeitung von vermischten Altölen genehmigt ist.

Altöl als Gefahrgut

Altöl-Filter sind Gefahrgüter, es gelten die entsprechenden Bestimmungen beim Transport.

 

Autor*in: Markus Horn