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Brandschutzhelfer

Der Gesetzgeber fordert von Unternehmern die Bereitstellung einer Vielzahl an betrieblichen Beauftragten, die bestimmte Aufgaben im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Erster Hilfe und Brandbekämpfung übernehmen. Im Brandschutz spielt der Brandschutzhelfer eine wichtige Rolle. Vorgaben zur Anzahl und zur Ausbildung von Brandschutzhelfern finden sich in der ASR A 2.2 und in der DGUV Information 205-023. Lesen Sie, was Sie bei der Ernennung und Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer beachten müssen.

Feuerlöscher

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt Ihr Betrieb?

Die ASR A2.2 fordert, dass im Regelfall 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer fortzubilden ist. Und dabei müssen Sie folgende Faktoren berücksichtigen:

  • Schichtbetrieb
  • Abwesenheit durch Urlaub oder Fortbildung o.Ä.
  • Abwesenheit durch Krankheit, Personalwechsel o.Ä.

Brandschutzhelfer müssen immer in ausreichender Anzahl anwesend sein. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher. Ernennen Sie mehr als 5 % der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern, haben Sie eine feste Reserve zur Hand.

Darüber hinaus ist die räumliche Zuordnung zu beachten. Vielleicht arbeiten zum Zeitpunkt X alle Ihre Brandschutzhelfer in Betriebsteil A? Brennt es aber im fünf Wegminuten entfernten Betriebsteil B, dann ist die effektive Anzahl der Brandschutzhelfer in Betriebsteil B gleich null.

Folgerichtig müssen Sie jeden Betriebsteil, der räumlich von anderen Betriebsteilen abgetrennt ist, auch getrennt betrachten.

Auch in kleinen Betrieben ist mindestens ein Brandschutzhelfer übrigens Pflicht. Hierbei ist es unerheblich ob die 5 %, die die ASR A2.2 nennt, einen „ganzen Brandschutzhelfer“ ergeben oder nicht.

Erweiterte Anzahl kann notwendig sein

Zusätzlich ist darauf zu achten, ob und in welchen Zeiträumen es notwendig ist, die Anzahl der anwesenden Brandschutzhelfer zu erhöhen. 5 % der Beschäftigten ist eine absolute Mindestforderung. Maßgeblich ist letztlich immer Ihre Gefährdungsbeurteilung. Stellen Sie dort besondere Risiken fest, müssen Sie über die 5 % hinausgehen. Diese besonderen Risiken sind z. B.

  • erhöhte Brandgefahr
  • viele Personen
  • Personen mit eingeschränkter Mobilität
  • große räumliche Ausdehnung

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die DGUV Information 205-023 beschreibt die Inhalte der Ausbildung für Brandschutzhelfer. Diese müssen Bescheid wissen über

  • Funktion und Wirkungsweise der Feuerlöscheinrichtungen
  • Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden mit praktischer Übung
  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • betriebliche Brandschutzorganisation
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Hinweis

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt mit der Informationsschrift „Brandschutzhelfer“ (DGUV Information 205-023) präzisere Hinweise zur Ausbildung.

Theoretische Ausbildung

Die Rahmeninhalte der theoretischen Ausbildung:

  • Grundzüge des Brandschutzes mit den Themen Brennen und Löschen, Brandursachen und betriebliche Brandgefahren
  • betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst:

  • Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen
  • Erfahren von Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit
  • Durchführen realitätsnaher Übungen
  • Einweisung in betriebliche Besonderheiten und Zuständigkeiten

Dauer der Ausbildung

Für die theoretische Ausbildung empfiehlt die DGUV, mindestens zwei Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten einzuplanen. Wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen in den Betrieben kann diese Unterweisung auch längere Zeit beanspruchen.

Räumen Sie außerdem ausreichend Zeit für die praktische Ausbildung je Teilnehmer ein: die DGUV empfiehlt fünf bis zehn Minuten. Wer folgerichtig mit zehn Minuten kalkuliert, sichert so mehr Freiraum für Fragen und gezieltes Training.

Auffrischung der Kenntnisse

Sie sollten es Ihren Brandschutzhelfern ermöglichen, die Ausbildung alle 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen mag es erforderlich sein, wichtiges Brandschutzhelfer-Wissen in kürzeren Abständen zu wiederholen, z.B.

  • wenn sich die Brandschutzordnung ändert
  • bei der Installation neuer Verfahren mit veränderter Brandgefährdung
  • wenn sich im Betrieb ein Brand ereignet hat.

Wer darf Brandschutzhelfer aus- und weiterbilden?

Die Verantwortung der Ausbildung von Brandschutzhelfern liegt beim Arbeitgeber. Er kann die Brandschutzhelfer selbst ausbilden oder andere fachkundige Personen damit beauftragen. Diese definiert die DGUV als Personen, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen:

  • Personen mit abgeschlossenem (Fach-)Hochschulstudium Brandschutz
  • geprüfte Brandschutzbeauftragte
  • Fachkräfte Arbeitssicherheit mit Zusatzausbildung Brandschutz
  • Feuerwehrangehörige, die mindestens als „Gruppenführer“ qualifiziert sind.

Wahrscheinlich stehen in Ihrem Unternehmen auch bereits Interessenten mit Verantwortungsbewusstsein in den Startlöchern. Also sollten Sie nicht zögern und den möglichen Bedarf an Brandschutzhelfern rechtzeitig ermitteln.

Tipp: Gehen Sie neue Wege in der Brandschutzhelfer-Ausbildung!

Das Ausbildungspaket Brandschutzhelfer selbst ausbilden enthält alle nach DGUV-Information notwendigen Informationen und Unterlagen, um Brandschutzhelfer mit geringem Kosten- und Zeitaufwand im Betrieb selbst auszubilden und so die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Tablet

Ergänzen Sie die theoretische Ausbildung außerdem mit der interaktiven QR-Code-Rallye. Die Teilnehmer laufen dabei bestimmte Stationen in Ihrem Betrieb ab und rufen dort über QR-Codes Brandschutz-Aufgaben ab, die sie mit ihren Smartphones oder Tablets spielerisch lösen müssen.

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