24.07.2020

Aufgaben von Brandschutzhelfern

Brandschutzhelfer übernehmen innerhalb eines Unternehmens vor allem die Aufgabe, Brände zu verhindern, Menschen zu schützen und Entstehungsbrände zu bekämpfen. Dafür werden sie unterwiesen und durch praktische Übungen geschult. Für welche Aufgaben Brandschutzhelfer im Speziellen fit sein müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.

Brandschutzhelfer Aufgaben bei Brandbekämpfung

Brandschutzhelfer übernehmen viele verschiedene Aufgaben, die allesamt ein Unternehmen in seinem Brandschutz unterstützen.

Diese Aufgaben haben Brandschutzhelfer

  • die Evakuierung und Menschenrettung
  • die Brandbekämpfung
  • die generelle Unterstützung der Brandschutzbeauftragten
  • die Kenntnis und die fachlich korrekte Bedienung der Brandschutzeinrichtungen des Unternehmens
  • die Entrauchung im Brandfall
  • die Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
  • sonstige Aufgaben wie Alarmübungen oder die Einweisung der Feuerwehr

Brandschutzhelfer die wichtigsten Aufgaben

Als die zwei Hauptaufgaben von Brandschutzhelfern sind zu nennen:

  • die Evakuierung und Menschenrettung
  • die Brandbekämpfung

Evakuierung und Menschenrettung

Menschenleben retten steht immer an erster Stelle. Deshalb unterstützen Brandschutzhelfer meist auch bei der Gebäudeevakuierung und sind, je nach Organisation des Brandschutzes, außerdem ausgebildete Evakuierungshelfer.

Bei einem Alarm kontrollieren sie z.B., ob alle Mitarbeiter oder Gäste die Räume auch wirklich verlassen, stützen Menschen oder geben klare Verhaltensanweisungen. Am Sammelplatz unterrichten sie die Feuerwehr über die jeweilige Lage.

Zusätzlich kann ein Brandschutzhelfer mit dem Evakuierungshelfer Sicherungsaufgaben übernehmen. Dabei kann es sich um die Kontrolle oder Absperrung der Einfahrt auf das Betriebsgelände oder um Absperrposten in dem Gefahrenbereich handeln.

Brandbekämpfung

Vor allem bei Entstehungsbränden sind Brandschutzhelfer gefragt.

Von einem Entstehungsbrand spricht man, wenn ein Brand so wenig Rauch und Wärme entwickelt, dass sich Menschen bei freier Sicht dem Brandherd gefahrlos annähern können. Ein Wandhydrant oder Feuerlöscher hat, richtig angewendet, gute Chancen, einen solchen Brand zu löschen. Brandschutzhelfer sollten deshalb mit allen im Betrieb vorhandenen Typen von Feuerlöschern vertraut sein.

Außerdem fällt es den Brandschutzhelfern zu, die Feuerwehr zu alarmieren – über einen Druckknopfmelder oder, ganz einfach, die 112. Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass andere Mitarbeitern das schon erledigt haben.

Unabhängig davon, wer die Feuerwehr informiert: Bei einem Notruf bitte immer Folgendes angeben:

  • Wo brennt es?
  • Was brennt?
  • Wie viel brennt?
  • Welche Gefahren gibt es?
  • Warten Sie auf eventuelle Rückfragen!

Brandschutzhelfer weitere Aufgaben

Zu den weiteren Aufgabenfeldern von Brandschutzhelfern zählen

  • die generelle Unterstützung der Brandschutzbeauftragten
  • die Kenntnis und die fachlich korrekte Bedienung der Brandschutzeinrichtungen des Unternehmens
  • die Entrauchung im Brandfall
  • die Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
  • sonstige Aufgaben wie Alarmübungen oder die Einweisung der Feuerwehr

Generelle Unterstützung

Der Brandschutzbeauftragte sollte sich beispielsweise auf seine Brandschutzhelfer verlassen können beim Aufstellen von Brandschutzordnungen oder beim Aufhängen von Flucht- und Rettungsplänen.

Kenntnis und Bedienung der Brandschutzeinrichtungen

Voraussetzung dafür ist, dass der Brandschutzhelfer sich mit bestimmten betrieblichen Gegebenheiten vertraut macht, beispielsweise:

  • Wandhydranten
  • Feuermelder
  • Feuerlöscher
  • Über- und Unterflurhydranten
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Entrauchung

Zur Entrauchung im Brandfall gehört es, manuelle Rauch- und Wärmeabzüge zu öffnen, damit Verbrennungsprodukte aus dem Gebäude abgeführt werden können.

Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen

Verkeilte Brandschutztüren sind ein Risiko für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
Brandschutztüren müssen immer geschlossen sein. Bei einem Betriebsrundgang sollten Brandschutzhelfer deshalb auf Probleme wie hier achten.

Brandschutzhelfer sollten auch regelmäßig die Brandschutzeinrichtungen im Unternehmen sichten und kontrollieren. Wichtige Prüfpunkte dabei: Sind diese vollständig? Korrekt bezeichnet? Aktuell? Einsatzfähig? Zu prüfen sind hier insbesondere die folgenden Punkte:

  • Brandschutz- und Rauchschutztüren
    Brandschutz- bzw. Rauchschutztüren sind wesentliche Bestandteile des baulichen Brandschutzes und sichern notwendige Durchbrüche in Brandwänden oder anderen brandschutztechnisch relevanten Wänden gegen die Gefahren von Feuer und Rauch ab. Ihre zuverlässige Funktion hängt nicht nur von der Herstellung und vom korrekten Einbau ab, sondern auch davon, dass ihre Funktion und ihre Eigenschaften regelmäßig kontrolliert werden. Brandschutztüren müssen z.B. immer selbst schließen und dürfen auch nicht durch diverse Hilfsmittel offen gehalten werden. Das könnte der Brandschutzhelfer also regelmäßig prüfen.
  • Feuerlöscher
    Brandschutzhelfer sind nicht unbedingt die richtigen, um die Funktion der Feuerlöscher zu testen diese Aufgabe fällt „befähigten Personen“ zu, also z.B. den Prüfdiensten der Herstellerfirma. Brandschutzhelfer können jedoch sehr wohl ein Auge darauf haben, ob in jeder Etage oder in jedem Arbeitsraum ausreichend Feuerlöscher zur Verfügung stehen.
  • Flucht- und Rettungswege
    Brandschutzhelfer sollten regelmäßig kontrollieren, ob Flucht- und Rettungswege frei von Hindernissen sind.

Sonstige Aufgaben der Brandschutzhelfer – Alarmübungen oder Einweisung der Feuerwehr

Weitere Aufgaben, die keiner näheren Erläuterung bedürfen, sind

Die Aufgaben der Brandschutzhelfer müssen in der Brandschutzordnung des Unternehmens zu finden sein. Dadurch wird der Einsatz von Brandschutzhelfern auch Teil der regelmäßigen Unterweisungen.

Wichtige Fragen im Zusammenhang mit den Aufgaben der Brandschutzhelfer

  • Stimmt die Zahl an Brandschutzhelfern mit der Größe des Betriebs und der Brandgefährdung überein?
  • Verfügen alle Gebäude, Stockwerke und Abteilungen über die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern und berücksichtigt die Anzahl der ausgebildeten Brandschutzhelfer auch Schichtbetrieb und Abwesenheit von Mitarbeitern durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Abwesenheit?
  • Sind die Brandschutzhelfer unterwiesen?
  • Umfasste die Ausbildung der Brandschutzhelfer sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil?
  • Kennen alle Brandschutzhelfer die individuellen betrieblichen Gegebenheiten?

Können Sie alle Fragen mit „ja“ beantwortet werden, sind die Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen bereit, Ihre Aufgaben bestens zu erfüllen – sowohl im vorbeugenden Brandschutz, als auch im (hoffentlich nicht) eintretenden Brandfall.

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Produkttipp

Vorbereitet auf diese vielen Aufgaben werden Brandschutzhelfer durch ihre Ausbildung. Dabei können wir Unternehmen unterstützen: Mit „Brandschutzhelfer selbst ausbilden“ haben Sie alles zur Hand, was Brandschutzbeauftragte zur theoretischen Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023 benötigen.

Verantwortung und Haftung des Brandschutzhelfers

Den Brandschutz verantwortet grundsätzlich der Unternehmer. Brandschutzhelfer sollen lediglich im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Unterstützen bedeutet eben nicht: konzeptualisieren, organisieren oder verantworten. Für den betrieblichen Brandschutz trägt allein der Unternehmer selbst die Verantwortung.

Dabei müssen Brandschutzhelfer jedoch Hilfe im Notfall leisten, soweit es ihrer Kompetenz entspricht und sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.

 

Autor*in: WEKA Redaktion