18.12.2015

Was regelt das Verwaltungsrecht?

Die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns, wozu es allerdings keine festen Definitionen gibt. Grundsätzlich ist das Verwaltungsrecht jedoch als die Gesamtheit der geschriebenen (und ungeschriebenen) Rechtssätze des öffentlichen Rechts zu verstehen, die entweder die staatliche Verwaltung organisieren oder deren spezifische Tätigkeit regeln.

Verwaltungsrecht Ordnungsamt Gewerbeamt

Verwaltungsrecht und Bürger

Das Verwaltungsrecht dient in erster Linie der Sicherung der inneren Ordnung der Verwaltung und ihrer Abläufe. Das Verwaltungsrecht bestimmt aber auch die Ausgestaltung der Bürger-Staat-Beziehung in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht. Das zeigt sich nicht nur in den Handlungsformen der Verwaltung, sondern besonders auch in der Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen.

Allgemeines Verwaltungsrecht als Grundlage behördlichen Handelns

Wie für alle Behörden, gilt auch für die Ordnungs- und Gewerbeämter das Allgemeine Verwaltungsrecht als Grundlage allen Handelns. Dabei ist an vielerlei Ebenen zu denken; es geht nicht nur um die grundsätzliche Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht oder die Handlungsformen der Verwaltung – Handlungsgrundsätze und die Betrachtung der Verwaltungsentscheidung an sich können einen ebenbürtigen Stellenwert beanspruchen.

Guter Rat ist teuer, wenn die feinsäuberlich begründete und materiellrechtlich an sich korrekte Verwaltungsentscheidung an den falschen Adressaten übersandt wurde. Denn um einen tauglichen Verwaltungsakt zu erlassen, muss zunächst einmal der richtige Adressat ermittelt werden. Und wie war das noch bei Erbengemeinschaften?

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Grundsatz der Zweckmäßigkeit behördlichen Handelns

Ja, und was ist eigentlich unter der Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu verstehen? Hier geht es vor allem darum, dass die Verwaltung zusätzlich die Effektivität, Effizienz, Transparenz und Akzeptanz ihrer Entscheidungen zu beachten hat. Die Behörde hat sich bei ihrer Entscheidung letztlich immer am Maßstab der Effizienz bezüglich des Zwecks der ermächtigenden gesetzlichen Regelung messen zu lassen.

Für das alltägliche Verwaltungshandeln kommt es besonders darauf an, die Verwaltungsentscheidung nicht nur materiellrechtlich korrekt zu treffen, sondern auch die mitunter nicht alltäglichen Vorfragen richtig zu beantworten:

  • Umgang mit Personengesellschaften unter dem Aspekt des Adressaten eines Verwaltungsakts
  • Auswahl des Handlungsverpflichteten oder auch die Frage nach
  • Aufhebung, Rücknahme oder Widerruf von Verwaltungsakten

Immer wieder tauchen Fragen auf, die grundsätzlicher Art sind und in das Tagesgeschäft Eingang finden. Ergibt sich im Nachhinein die Notwendigkeit, den Verwaltungsakt zu modifizieren, greift manch einer zum Instrument der nachträglichen Nebenbestimmungen. Geht das? Und was genau ist der Unterschied zur Auflage?

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Autor*in: Anna Gollenbeck (Anna Gollenbeck ist Herausgeberin des Werkes Gewerbeamtspraxis und in Hamburg als Rechtsanwältin tätig.)