24.11.2021

Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (November 2021)

In dieser Übersicht informieren wir über die Gefahrenabwehr zur Gefährlichkeit eines Hundes, Erlaubnis einer Sondernutzung für Kfz als temporäre Verkaufsstelle sowie Beseitigungsverfügungen zum Brandschutz.

Gefahrenabwehr Sondernutzung Brandschutz

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Gericht Datum Aktenzeichen
VG Saarlouis 06.10.2021 6 L 887/21

Gefahrenabwehrmaßnahmen: Gefährlichkeit eines Hundes

Nach § 8 Abs. 1 SPolG kann die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren.

Die polizeiliche Generalklausel ist dabei grundsätzlich als taugliche Ermächtigungsgrundlage für Gefahrenerforschungseingriffe und vorbeugende Gefahrenabwehrmaßnahmen der vorliegenden Art anzusehen (zur Anordnung eines Wesenstests zur Frage der Gefährlichkeit eines Hundes).

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VG Berlin 01.10.2021 VG 1 K 162.19

Erlaubnis für Sondernutzung

Die Erlaubnis für eine Sondernutzung soll regelmäßig erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen oder ihnen durch Nebenbestimmungen zur Erlaubnis entsprochen werden kann.

Die Feststellung, ob solche öffentlichen Interessen entgegenstehen, bedarf grundsätzlich einer wertenden Gegenüberstellung der betroffenen öffentlichen Belange mit den schutzwürdigen Interessen des jeweiligen Antragstellers. Dabei bleibt es Sache der Behörde, die betroffenen öffentlichen Interessen – etwa des Städtebaus – zu definieren, zu konkretisieren und zu gewichten (zur Sondernutzungserlaubnis für Kfz als temporäre Verkaufsstelle).

OVG Magdeburg 29.09.2021 2 M 64/21

Brandschutz: Sofortige Vollziehung von Beseitigungsverfügungen

Die sofortige Vollziehung von Beseitigungsverfügungen aus brandschutzrechtlichen Gründen setzt voraus, dass die von dem Bauwerk ausgehende Gefahr ein sofortiges Einschreiten erfordert, was auch die Prüfung einschließt, ob der Gefahrenlage durch anderweitige ergänzende Maßnahmen der Gefahrenabwehr begegnet werden kann, etwa durch Erlass einer Nutzungsuntersagung.

Etwas Anderes kann bei verhältnismäßig geringfügigen Auswirkungen einer Beseitigungsverfügung gelten, namentlich dann, wenn eine bauliche Anlage ohne Substanzverlust beseitigt werden kann und keine erheblichen Aufwendungen für die Entfernung und Lagerung der Anlage entstehen.

OLG Köln 20.09.2021 7 U 1/21

Kein Entschädigungsanspruch nach Schließung eines Gewerbebetriebs

Die Schließung eines Gewerbebetriebs (hier: Imbiss) auf Grundlage von § 9 CoronaSchVO NRW in der Fassung vom 22.03.2020 begründet keinen Entschädigungsanspruch gemäß § 56 Abs. 1 IfSG (analog).

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VG Frankfurt (Oder) 15.09.2021 VG 5 L 237/21

Sperren eines Badesees

Maßgebliches Kriterium zur Feststellung einer Gefahr ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts. Je gewichtiger das bedrohte Schutzgut und je größer das Ausmaß des möglichen Schadens ist, desto geringere Anforderungen werden an die Schadensnähe gestellt.

Das Sperren eines Badesees wegen Rutschung im Uferbereich durch Allgemeinverfügung ist wegen der Bedeutung der möglichen Verletzung von Rechtsgütern rechtmäßig.

FG Düsseldorf 12.08.2021 11 K 2430/18 G

DJ ist selbstständig tätig

Für die Einordnung eines DJs als Künstler spielt es keine Rolle, auf welcher Art von Veranstaltung der DJ auftritt. Entscheidend ist, dass er – ähnlich einer Live-Band – mithilfe von „Instrumenten“ Tanzmusik unterschiedlicher Genres aufführt. Ein DJ ist damit selbstständig tätig.

OVG Münster 20.05.2021 8 B 1967/20

Gesicht verhüllen im Straßenverkehr

Nach der Straßenverkehrsordnung darf derjenige, der ein Kraftfahrzeug führt, sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann in Ausnahmefällen die Verdeckung des Gesichts genehmigen. Das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Führen eines Kfz bleibt verboten.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)