12.11.2021

Bußgeldkatalog 2021 überarbeitet

Während viele staatlichen Leistungen oder Freigrenzen seit Jahren oder Jahrzehnten nicht an die Teuerung angepasst wurden, schlagen Bundesregierung und Bundesrat bei den Bußgeldern für Verkehrsverstöße den entgegengesetzten Weg ein.

Bußgeldkatalog 2021

Bundesrat stimmt zu

Am 08.10.2021 hat der Bundesrat der Bußgeldnovelle 2021 zugestimmt. Die „Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeld-Katalog-Verordnung“ vom 13.10.2021 wurde am 19.10.2021 im BGBl. Seite 4688 veröffentlicht. Sie tritt am 09.11.2021 in Kraft.

Was ist das Ziel der Novelle?

Zum einen sollen Rechtsunsicherheiten beseitigt werden, die nach dem Scheitern der ursprünglichen Novelle der StVO 2020 entstanden sind. Zum anderen sollen nunmehr Verkehrsverstöße „angemessen“ sanktioniert und damit die Sicherheit insbesondere für den Rad- und Fußgängerverkehr erhöht werden.

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Höhere Geldbußen statt Fahrverbote

Während die Novelle der StVO 2020 noch Fahrverbote für gravierende Verstöße gegen Vorschriften über die Höhe der zulässigen Geschwindigkeit vorsah, sind nunmehr „nur“ höhere Geldbußen in diesem Fall vorgesehen. Ein Fahrverbot ist bei unberechtigtem Benutzen einer Rettungsgasse anzuordnen. Die zahlreichen Erhöhungen der Bußgelder zum Schutz des Rad- und Fußgängerverkehrs aus der Novelle der StVO 2020 wurden ebenfalls übernommen.

Bundesrat schlägt höhere Grenze für Verwarnungen vor

Weil ein Teil der Geldbußen nun über der Grenze von 55 Euro für Verwarnungen liegt, schlägt der Bundesrat der Bundesregierung vor, diese Grenze durch die Änderung des OWiG anzuheben. Der Bundesrat hält es auch für angebracht, die Gebühr für die Halterkostenbescheide zu erhöhen, wenn der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin nicht ermittelbar ist. Als Begründung verweist der Bundesrat auf den hohen Verwaltungsaufwand der Behörden, der durch die aktuelle Gebühr nicht mehr gedeckt wird.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)