26.06.2017

Standsichere Grabmalanlagen

Eine Grabmalanlage muss sicher stehen, denn kippt sie erst einmal, hält sie nur noch wenig auf. Schwere Unfälle können die Folge sein. In den meisten Friedhofssatzungen sind Regelungen zu finden, die sich direkt oder indirekt auf die Standsicherheit auswirken. Sie bestimmen zum Beispiel, wer Arbeiten an Grabmalanlagen wie vornehmen darf.

Gräber

Wo steht es?

Sucht man in Friedhofssatzungen nach Ausführungen, die sich direkt oder indirekt auf die Standsicherheit auswirken, wird man meist an diesen Stellen fündig:

  1. Anforderungen an den Gewerbetreibenden
  2. Gestaltungsvorgaben für Grabmalanlagen: Sie beeinflussen, wie ein Grabmal geplant und ausgeführt werden kann.
  3. Regelungen dazu, wie Grabmalanlagen zu befestigen und zu gründen sind.

1.      Gewerbetreibende

In einer Friedhofssatzung steht: „Grabmale dürfen nur von Dienstleistungserbringern errichtet und verändert werden, die in fachlicher, betrieblicher und personeller Hinsicht zuverlässig und geeignet sind.“

Wie lässt sich aber bestimmen und kontrollieren, ob ein Gewerbetreibender zuverlässig und geeignet ist? Häufig muss der Gewerbetreibende seine fachliche Qualifikation durch einen Meisterbrief oder den Eintrag in die Handwerksrolle nachweisen. Problematisch ist dabei, dass zum Beispiel bei Steinmetzen die Standsicherheit von Grabsteinen nicht mehr notwendiger Bestandteil der Meisterprüfung und dass für das Setzen von Grabsteinen kein Eintrag in der Handwerksrolle nötig ist. Statt Nachweise bestimmter Qualifikationen zu fordern, wäre es besser, genau zu definieren, wer fachlich geeignet ist, Grabsteine sicher zu gründen.

2.      Gestaltungsvorgaben

Gestaltungsvorgaben können dazu führen, dass sich Grabmalanlagen nicht sicher aufstellen lassen. Herrscht zum Beispiel bei Erdbestattungen Platzmangel, werden vielerorts die Grababstände so verringert, dass Grabsteine nicht mehr sicher gegründet werden können.

3.      Standsicherheit der Grabmale

In vielen Friedhofssatzungen finden sich Hinweise, dass Gräber sich nicht senken dürfen. Setzungen und Schiefstellungen können aber nach den technischen Regelwerken „Richtlinie des Bundesinnungsverbands“ oder die „Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen“ bei Flachgründungen ausdrücklich vorkommen. Das ist ein Widerspruch.

Mehr zum Thema mit Formulierungsvorschlägen im „Friedhofs- und Bestattungswesen“.

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)