02.11.2016

Bepflanzbare Urne

Bestatter und Friedhofsverwaltungen müssen sich mit immer neuen Trends auseinandersetzen. Dass Hinterbliebene Trost in der Grabpflege finden, ist bekannt. Da Feuerbestattungen aber immer mehr zunehmen und Urnengräber wenig Raum für Bepflanzungen lassen, sind Ideen gefragt, die Grabpflege auf kleinstem Raum zu ermöglichen. Die neueste Entdeckung: PANTA RHEI, nach Aussage des Wiener Herstellers die erste bepflanzbare Urne der Welt.

bepflanzbare Urne

Asche als Blumenerde

Zu Allerheiligen werden die Gräber liebevoll bepflanzt. Dass die sterblichen Überreste eines geliebten Menschen wieder in den Kreislauf der Natur gelangen und neues Leben hervorbringen, ist für viele tröstlich. Die üppig bepflanzten Erdgräber müssen jedoch immer öfter kleinen pflegeleichten Urnengräbern oder Urnenfächern in einer Urnenwand weichen. Feuerbestattungen sind auf dem Vormarsch. Für die Grabpflege ist hier nur wenig Platz.

Nun hat der Wiener Martin Steiner eine besondere Porzellanurne entwickelt und patentieren lassen: die bepflanzbare Urne. Die weiße, in einer Porzellanmanufaktur aus Weißporzellan gefertigte Urne versiegelt bis zu 3 kg Asche unsichtbar in einer Kammer am Behälterboden. Wird das Porzellangefäß bepflanzt und die Blume gegossen, zirkuliert das Wasser in seinem Inneren und reichert sich mit den Mineralstoffen aus der Asche an. Die in der Urne verschlossene Asche löst sich nicht auf und ist doch Grundlage für neues Leben. Die Aschenkammer dient der Pflanze auch als Wasserreservoir und versorgt sie über Wochen automatisch mit Feuchtigkeit.

Gedacht ist diebepflanzbare Urne als besondere Art eines „Blumentopfs“ für zu Hause oder den Garten. Wer in Deutschland jedoch die Asche seiner Angehörigen zu Hause aufbewahrt, verstößt gegen den Friedhofszwang und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es wird sicherlich trotzdem nicht lange dauern, bis Hinterbliebene bei Bestattern und Friedhofsverwaltungen nach dieser Urne fragen.

Wichtige Beiträge zum Thema „Friedhof und Bestattung“ mit zahlreichen Praxistipps, Beispielen und Hinweisen zur Rechtsprechung finden Sie im Werk Friedhofs- und Bestattungswesen.

Quelle: www.pantarhei.com

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)