24.07.2015

Bestattungen in luftiger Höhe

In Deutschland ist in allen Bundesländern der Friedhofszwang in den entsprechenden Bestattungsgesetzen fixiert. Leichen und Aschereste Verstorbener müssen auf Friedhöfen beigesetzt werden. Zwar gibt es schon Ausnahmen vom Friedhofszwang wie zum Beispiel die Seebestattung, die Naturbestattung oder die Bremer Besonderheit der Bestattung im eigenen Garten, generell aufgehoben ist er jedoch nicht. Flug-, Himmel- oder Weltraumbestattungen sind jedoch im Ausland möglich.

Heißluftballon

Die Flugbestattung

Nicht nur Flugkapitäne und Flugbegleiter haben eine ausgeprägte Liebe zum Fliegen. Auch immer mehr „Normalbürger“ träumen von Reisen mit dem Heißluftballon, Flugzeug oder Hubschrauber. Sang doch schon Reinhard Mey in seinem Lied „Über den Wolken“, dass die Freiheit dort „wohl grenzenlos sei“. Kein Wunder also, dass sich Menschen für ihren Tod eine letzte Flugreise wünschen. Wie Bestatter berichten, kann die Asche des Verstorbenen in Tschechien, der Schweiz und in Frankreich stimmungsvoll und geruhsam vom Heißluftballon aus über Wiesen und Wälder verstreut werden. War der Verstorbene vielleicht ein begeisterter Bergwanderer, ist es möglich, sie mit dem Hubschrauber auf sehr hoch gelegene Schweizer Gipfel, Gletscher oder Gebirgsseen zu bringen. Mit dem Flugzeug lässt sich die Asche weit aufs Meer hinaus transportieren, um dort die letzte Reise anzutreten. Die Koordinaten des Platzes, über dem die Asche verstreut wurde, erhalten die Angehörigen entweder im Anschluss an die Bestattung oder ein paar Tage später. So kennen sie wenigstens den Ort, wo der Verstorbene liegt. Wie viele Angehörige teilnehmen können, ob und welche Musik gespielt werden soll, wird mit dem Bestatter geregelt.

Die Himmelsbestattung

In den Niederlanden lassen die Angehörigen am Strand die Asche des Verstorbenen in einem Wetterballon in den Himmel steigen. In ca. 25 km Höhe öffnet sich der Ballon und verteilt die sterblichen Überreste in alle Himmelsrichtungen. Begleitet wird der Ballon auf Wunsch von weißen japanischen Himmelslichtern, was besonders bei Sonnenuntergang ein poetisches Abschiedsbild ergibt. In der Schweiz kann die Asche des Verstorbenen mit einer hypermodernen Elektrodrohne in ca. 150 m Höhe befördert und dort freigesetzt werden.

Die Weltraumbestattung

Ganz normal beerdigt wurde Science-Fiction-Legende Leonard Nimoy, alias Mr. Spock aus der Serie Raumschiff Enterprise, im Februar diesen Jahres. Dabei hätte man sich bei ihm eine Weltraumbestattung wirklich gut vorstellen können. Bei ihr werden in der Regel ca. ein bis sieben Gramm der Asche des Verstorbenen in einer Metallkapsel entweder in eine erdnahe Umlaufbahn gebracht, wo sie später wieder in die Atmosphäre eintreten und als „Sternschnuppen“ am Himmel verglühen, auf den Mond oder eine Reise durch das All geschickt. Die „Reste“ werden wie üblich in einer Urne beigesetzt. In Deutschland ist diese Bestattungsform nicht erlaubt. Die Asche eines Toten darf nach den Bestattungsgesetzen auch nicht getrennt werden!

Wer seine Angehörigen auf eine der geschilderten Arten bestatten möchte, muss die Urne mit der Asche des Toten vom Bestatter ins Ausland überführen lassen, wo die Bestattung dann vor Ort durchgeführt wird. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Willenserklärung des Verstorbenen und die Genehmigung der zuständigen Behörde. Wird ein Leichnam bzw. werden nach einer Kremation die Aschenreste in zulässiger Weise in das Ausland überführt, so gelten ab Grenzübertritt für die Bestattung die dortigen gesetzlichen Vorschriften. Deutsche Behörden können dort keinen Einfluss ausüben. Sehr interessant im Zusammenhang Friedhofszwang ist der Beitrag „Umgehungsversuche zum Bestattungszwang“ im Werk Friedhofs- und Bestattungswesen.

So befreiend die Bestattungen in luftiger Höhe für den Verstorbenen auch sein mögen, so mancher Angehörige wird einen Platz vermissen, an dem er um den Verstorbenen trauern und den er mit Blumen schmücken kann.

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)