Der neue CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Seit dem 01.10.2023 ist der EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus, engl. Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM,) in Kraft. Für betroffene Unternehmen gelten Übergangsfristen. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus soll das EU-Emissionshandelssystem ergänzen und sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, ... mehr