28.04.2023

Reform des europäischen Emissionshandelssystems im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Die Regelungen des europäischen Emissionshandelssystems (EU-EHS) sind im Dezember 2022 an die Emissionsminderungsziele des Europäischen Grünen Deals angepasst worden, der eine Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 62 Prozent bei Industrieanlagen vorsieht.

EIn Kohlekraftwerk mit rauchenden Schloten: Viele Emissionen in Form von CO2!

Der europäische Emissionshandel (EU-EHS) wurde 2005 zur Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto eingeführt und ist das zentrale europäische Klimaschutzinstrument der EU. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich auch Norwegen, Island und Liechtenstein dem EU-Emissionshandel angeschlossen (EU 30).

Was ist das europäische Emissionshandelssystem?

Die EU ist weltweit der drittgrößte CO₂-Emittent und verfolgt zugleich das Klimaziel, bis 2030 die Treibhausgasemissionen erheblich zu senken, um bis 2050 die Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Das EU-EHS richtet sich speziell an die Industrie.

Hierfür ist seit Anfang 2021 ein Emissionshandelssystem in Kraft, mit dem europaweite Treibhausgasemissionen von rund 10.000 Anlagen der Energiewirtschaft, der energieintensiven Industrie und des innereuropäischen Luftverkehrs erfasst werden. Zusammen verursachen diese Anlagen rund 36 Prozent der ⁠Treibhausgas⁠emissionen in Europa.

Circa 85 Prozent aller europäischen CO2-Emissionen sind zukünftig an Zertifikate bzw. Emissionsrechte gebunden. Deren Menge sinkt kontinuierlich entsprechend den europäischen Klimazielen.

Wie funktioniert das europäische Emissionshandelssystem?

Das EU-EHS funktioniert nach dem Verursacherprinzip des sogenannten „Cap & Trade“.

Eine Obergrenze (Cap) legt fest, wie viele Treibhausgasemissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten (EU 30) geben eine entsprechende Menge an Emissionszertifikaten teilweise kostenlos bzw. über Versteigerungen aus.

Eine Emissionsberechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent (CO2-eq). Die Berechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage und lag Ende 2021 bei etwa 80 Euro.

Welche Reformen sind im Detail vorgesehen?

  • Verknappung der jährlich verfügbaren Emissionszertifikate bis 2030, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 62 Prozent zu senken
  • Modernisierung des Energiesystems durch einen Innovationsfonds und einen Modernisierungsfonds
  • Schrittweise Abschaffung der kostenlosen Emissionszertifikate für die Industrie bis 2034, gleichzeitig wird das CO2-Grenzausgleichssystem der EU schrittweise eingeführt.
  • Ausweitung des Emissionshandelssystems auf fast alle Sektoren, insbesondere den Verkehr (Seeverkehr) und Gebäude, unter Einbeziehung von Emissionen aus kommunalen Müllverbrennungsanlagen ab 2024
  • Schaffung eines neuen Emissionshandelssystems (EHS II) für gewerbliche Gebäude und den Straßenverkehr ab 2027

Alle Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem sollten ausschließlich für klimarelevante Aktivitäten verwendet werden.

 

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So kommen Sie weiter:

EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS): https://climate.ec.europa.eu/eu-action/eu-emissions-trading-system-eu-ets_de

Autor*in: Sandra Mähliß