31.07.2023

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschleunigt Smart-Meter-Einbau

Mit dem am 27. Mai 2023 in Kraft getretenen „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ wird das Messstellenbetriebsgesetz umfassend novelliert, das auch als „Smart-Meter-Gesetz“ bezeichnet wird. Damit sollen der Einbau und die Anwendung intelligenter Strommesssysteme, sog. Smart Meter, beschleunigt werden.

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende

Smart Meter sind intelligente Stromzähler, die als echtes Allround-Talent Energiekosten senken und gleichzeitig die Energieeffizienz komfortabel steigern können. Mit Smart Metern kann Strom aus erneuerbaren Energien effizienter und kostengünstig genutzt werden, da sich der Stromverbrauch transparent mithilfe einer App in regelmäßigen Zeitabständen erfassen lässt. Damit können auch Einspeisungen effizient gesteuert werden. Diese Funktionsweise ist insbesondere für Netzbetreiber relevant. Die Leitungen und Netze müssen auf das Einspeisen von Energien aus verschiedenen Quellen umgestellt werden, auch auf eine unterschiedliche Netzauslastung bzw. ein Schwanken in der Energieproduktion, ebenso auf an den Bedarf angepasste Nutzung, um Kosten einzusparen. In Summe lassen sich solche Anforderungen nur mit einem großen Schritt in Richtung Digitalisierung und intelligenter Steuerung realisieren. Genau da setzt das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende an, um eine Beschleunigung in der zunehmenden sektorübergreifenden Zusammenarbeit in den Bereichen Mobilität und Wärme zu initiieren. Das Gesetz beinhaltet einen verbindlichen Zeitplan bis 2023, um den Einbau der Smart Meter zu vereinfachen. Die Kosten sollen für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber jeweils 20 Euro pro Jahr betragen.

Verbindlicher Zeitplan bis 2030

Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart Metern auszustatten. Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Privathaushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh oder einer PV-Anlage mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Bis 2030 sollen diese Stromabnehmer mit Smart Metern ausgestattet sein.

Ein Vorteil könnte die verbraucherfreundliche Unterstützung von Smart Meter Nutzenden bzw. Kunden sein. Ab spätestens 2025 können diese mit ihren Smart Meter dynamisch auf Stromtarife reagieren und den Strom intelligent beziehen, wenn dieser kostengünstig mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung am Markt verfügbar ist.

Dynamische Stromsteuerungen und die Einführung von intelligenten Messsystemen leisten damit einen großen Beitrag in der dringend notwendigen Beschleunigung der Energiewende.

 

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Autor*innen: Anke Schumacher, Sandra Mähliß