Elektroinstallationen durch Nicht-Elektrofachkräfte
In kleineren Betrieben und privat genutzten Bereichen (Wohnungen, Wochenendhäuser/Häuser mit Außenanschluss für den Garten o.Ä., Garagen) werden Elektroinstallationen aus Kostengründen teilweise durch Nicht-Elektrofachkräfte durchgeführt. Doch wie sieht das rechtlich aus? Welche Arbeiten darf eine Nicht-Elektrofachkraft (Hobby-Handwerker) generell ausführen? Unser Experte gibt Antwort und erklärt die rechtlichen Regelungen, die für Elektroinstallationen gelten.
Zuletzt aktualisiert am: 1. September 2025

Grundsätzliche Regelungen für Elektroinstallationen
Für Elektroinstallationen gilt grundsätzlich: Elektrofachkräfte dürfen Elektroinstallationen an ortsfesten elektrischen Anlagen selbstständig durchführen. Sie dürfen diese an ein vorhandenes Stromversorgungsnetz anschließen (DIN VDE 1000-10). Jede Person darf nicht ortsfeste Betriebsmittel über Steckdosen an das Stromversorgungsnetz anschließen. Dabei muss der Nutzer (Person) die vom Hersteller gemachten Hinweise (Betriebsanleitung) beachten.
Angesichts der Risiken (elektrischer Schlag, Erwärmung) beim Betreiben von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind elektrische Installationen und Betriebsmittel so auszuwählen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht und damit die Elektrosicherheit gewährleistet ist.
Elektroinstallationen im gewerblichen Bereich
Im gewerblichen Bereich muss der Arbeitgeber/Unternehmer dafür sorgen, dass die Beschäftigten/Arbeitnehmer durch die elektrische Anlage und Betriebsmittel nicht gefährdet werden. Diese Arbeitgeberpflicht wird bestimmt durch:
- das Arbeitsschutzgesetz und die dazugehörigen Verordnungen (z.B. Betriebssicherheitsverordnung)
- die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV)
Eine wichtige Vorschrift für die Arbeitgeberpflicht ist die DGUV Vorschrift 1.
Auch über Verträge zwischen dem Versicherungsnehmer und einer Versicherung (Feuerversicherung oder ähnliche Versicherungsverträge gegen Betriebsausfall oder Umweltschäden) wird die Einhaltung der elektrotechnischen Regeln (VDE-Normen, DIN-Normen, VdS-Richtlinien usw.) vereinbart. Das heißt, der Arbeitgeber/Unternehmer oder der Betreiber einer gewerblich genutzten Anlage muss die elektrische Anlage entsprechend den elektrischen Regeln installieren und diese in einem sicheren Zustand erhalten (Prüfung und Instandhaltung).
Elektroinstallationen in privat genutzten Bereichen
Im privat genutzten Bereich unterliegt der Eigentümer einer elektrischen Anlage der Sorgfaltspflicht. Er muss ggf. im Fall eines Schadens an Personen, Nutztieren oder Sachwerten nachweisen, dass die elektrische Anlage ordnungsgemäß installiert wurde und sich im sicheren Zustand befand. Kann der Eigentümer dies nicht, so kann der Geschädigte den durch den Ausfall entstandenen Schaden sowie andere Ausgleichszahlungen als Entschädigung verlangen.
In beiden Fällen kann nur die Elektrofachkraft den Nachweis erbringen,
- dass die elektrische Anlage entsprechend den gültigen elektrotechnischen Regeln errichtet wurde (Nachweis: Errichterprotokoll nach DIN VDE 0100-600)
- dass sich die elektrische Anlage im sicheren Zustand befunden hat (Nachweis: Prüfprotokoll nach DIN VDE 0105-100)
Welche Arbeiten darf eine Nicht-Elektrofachkraft (Hobby-Handwerker) ausführen?
Im privat genutzten Bereich sollten sich elektrotechnische Laien bei einer Elektrofachkraft informieren, ob sie bestimmte vorbereitende Arbeiten durchführen dürfen. Das können z.B. vorbereitende Tätigkeiten zur Schaffung eines Kabel- oder Leitungswegs sein.
Die Elektrofachkraft könnte Hinweise zur Installationszone an Wänden geben (Höhe, Bereich und mögliche Zonen mit vorhandener Leitung) sowie die maximale Schlitztiefe für nicht tragende Wände empfehlen.
Arbeiten, die nur die Elektrofachkraft durchführen darf
Alle anderen Tätigkeiten wie die Auswahl von Leitungen (Typ, Querschnitt) und Betriebsmitteln einschließlich des An-/Einbaus von Betriebsmitteln sowie den Anschluss der Kabeladern darf nur die Elektrofachkraft durchführen.
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