24.11.2017

So nutzen Sie Kooperationen im Einkauf

Kooperationen im Einkauf sind keine neue Erfindung. Das zeigt ein Blick in die Geschichte. Schon 1889 trat in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das Genossenschaften als traditionelles Modell der Kooperation einführte. Aus Kooperationen von Konsumenten entstanden als Vorläufer der heutigen Supermärkte Konsumvereine. Auch Gewerbetreibende schlossen sich mit unterschiedlichen Zielen zusammen.

Kooperationen im Einkauf und ihr Nutzen

Vorteile und Rechtsbeziehungen von Kooperationen im Einkauf

Mit Kooperationen im Einkauf können Unternehmen ihre Verhandlungsposition gegenüber starken Lieferanten verbessern. In einer Einkaufskooperation bündeln sie die Nachfrage. So kaufen sie gemeinsam zu günstigeren Konditionen und Preisen ein als allein.

In einer Kooperation steigern sie zudem ihre Effizienz. Einzelne erwerben Spezialwissen. Sie konzentrieren sich auf bestimmte Märkte und Beschaffungsaktivitäten – wie den Markt zu erkunden, Lieferanten auszuwählen oder zu verhandeln.

Vertragsgestaltung in einer Einkaufskooperation

Schließen Einkaufsgemeinschaften Lieferverträge, dann entstehen Rechtsbeziehungen zwischen Vertragsparteien, die nicht immer vorab feststehen.

Folgende Vertragsgestaltungen kommen in der Regel vor:

  • Der Lieferant schließt mit der Einkaufsgemeinschaft einen Rahmenvertrag.
    Die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft bestellen selbst.
  • Der Lieferant schließt mit einem Mitglied der Einkaufsgemeinschaft einen Rahmenvertrag.
    Dieses bestellt auch für die anderen Mitglieder. Die Einkaufsgemeinschaft handelt eventuell die Konditionen aus. Sie wickelt die Bestellungen ab, wird aber nicht Vertragspartner des Lieferers.
  • Seltener sind Dreiparteienverträge zwischen Einkaufsverband, Bestellunternehmen als Verbandsmitglied und Lieferer.
    Vertragsinhalte können sein: Preise, Rabatte, Gutschriften, Geschäftsbedingungen.
  • Auch Einzelverträge kooperierender Mitglieder mit dem Lieferer sind möglich.
    In die Verträge können Verhandlungsergebnisse der Kooperation mit einfließen, ohne dass diese nach außen in Erscheinung tritt. So wird vor allem vorgegangen, wenn die Einkaufskooperation keine eigene Rechtsform hat, sich nicht dauerhaft zu gemeinsamen Zwecken zusammengeschlossen hat und / oder sich nur in die vorvertragliche Phase einschalten möchte.
  • Besonders aktuell ist die Zusammenarbeit von Unternehmen über Marktplätze im Internet.

Kooperationen im Einkauf können hierarchisch sein, zum Beispiel wenn sich Produzenten mit Lieferern zusammenschließen, um Abläufe wirtschaftlicher zu gestalten, oder sie können gleichgeordnet sein.

Tipp

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https://www.weka.de/einkauf-logistik/rahmenvertrag-mit-abrufvereinbarung-dl/

Achtung: Kooperationen müssen kartellrechtlich zulässig sein!

Autor*in: Claudia Zwilling-Pinna (Juristin und Herausgeberin des Rechtshandbuchs)