Download: Musterformulierung "Zuweisung einer anderen Tätigkeit"
Durch das in § 106 Gewerbeordnung (GewO) verankerte Weisungsrecht ist der Arbeitgeber berechtigt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen, sofern diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen/Tarifverträge oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Änderungen im Arbeitsverhältnis Die ...
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