12.03.2015

Interkommunalen Bioabfall-Kooperationen steht nichts im Weg

In Baden-Württemberg erfüllen bisher lediglich 33 der insgesamt 44 Stadt- und Landkreise die Pflicht, Bioabfälle separat zu erfassen und zu verwerten. Wege zum wirtschaftlichen Betrieb der erforderlichen Anlagen weist ein vom Umweltministerium vorgelegtes Gutachten.

Frankfurter Römerberg mit Rathaus

Baden-Württemberg: Gutachten zeigt Vorteile der Zusammenarbeit auf

Das baden-württembergische Umweltministerium hat das Gutachten „Interkommunale Zusammenarbeit bei der Verwertung von Bioabfall“ veröffentlicht. Die Studie zeigt, dass die Kommunen bei der Verwertung von Bioabfällen größere Spielräume für die Zusammenarbeit haben als bisher angenommen. „Damit steht einer Kooperation zwischen den Kreisen rechtlich nichts im Weg“, so Landesumweltminister Franz Untersteller bei der Vorstellung des Gutachtens.

Im Hintergrund der Untersuchung steht die obligatorische flächendeckende Einführung der Biotonne. Um die gesammelten Abfälle sinnvoll verwerten zu können, ist eine hochwertige, sprich kostenintensive Infrastruktur erforderlich. Das Gutachten weist den Weg zum wirtschaftlichen Betrieb der Verwertungsanlagen. Untersteller: „Vergärungsanlagen können wirtschaftlich betrieben werden, wenn eine ausreichend große Menge an Bioabfall zur Verfügung steht. Es macht daher Sinn, wenn die Land- und Stadtkreise hier zusammenarbeiten.“ Das Gutachten zeigt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für kommunale Kooperationen in diesem Sektor auf.

Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte das Umweltministerium gemeinsam mit den baden-württembergischen kommunalen Spitzenverbänden Landkreistag und Städtetag in der „Gemeinsamen Erklärung zur Bio- und Grüngutverwertung“ ein kooperatives Vorgehen und eine gezielte Unterstützung der Kreise vereinbart. Dadurch soll das hohe Qualitätsniveau bei der Verwertung von Bio- und Grünabfällen im Land gesichert und weiter ausgebaut werden.

Zu Beginn des Jahres 2015 hatten in Baden-Württemberg lediglich 33 der insgesamt 44 Stadt- und Landkreise die Biotonne zur separaten Erfassung von Bioabfällen eingeführt. In Stuttgart und im Alb-Donau-Kreis findet die Sammlung allerdings noch nicht flächendeckend statt. In elf Kreisen wird der Bioabfall aktuell noch nicht separat erfasst. Während die Landkreise Göppingen, Ravensburg, Lörrach und Hohenlohe die Einführung der Biotonne zumindest beschlossen haben, steht in den Kreisen Karlsruhe-Land, Neckar-Odenwald-Kreis, Waldshut, Biberach und Sigmaringen ein positiver Beschluss noch aus.

Autor*in: Wolfram Markus (Wolfam Markus ist Herausgeber des WEKA-Handbuchs "Kommunalpolitik")