So ermitteln Sie Ihre Prüffristen für Arbeitsmittel in 5 Schritten
Betriebe müssen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung die Termine für die Prüfungen von Arbeitsmitteln selbst festlegen. Werden etwa bestimmte Arbeitsmittel selten benutzt, darf der Unternehmer festlegen, dass die Prüfintervalle größer sind – und umgekehrt. Es empfiehlt sich, bei der Ermittlung der Prüffristen folgendermaßen vorzugehen: mehr