25.06.2019

So minimieren Sie Feuer- und Explosionsgefahren beim Gasschweißen

Gasschweißen bringt ein erhebliches Risiko mit sich. Doch häufig mangelt es am sicherheitsorientierten Umgang mit den Druckgasflaschen und den Verbindungen zum Schweißgerät. Legen Sie den Schwerpunkt Ihrer Unterweisungen deshalb auf dieses Thema.

Gasschweißen

17Flammenrückschlag, Umfallen der Gasflasche, Platzen eines Schlauchs, Vergiftungen, Blendungen, Brand, Verpuffung und Explosion: Auch wenn die Gerätetechnik mittlerweile einen sicheren Stand erreicht hat, gehen vom Gasschweißen immer noch viele Gefahren aus. Die DGUV Information 209-011 (Stand Oktober 2018) gibt Hilfestellung, wie Sie diesen vorbeugen können.

Der richtige Standort für Druckgasflaschen in Ihrem Betrieb

Zum Gasschweißen brauchen Sie: Gas! Angeschlossene Gasflaschen dürfen Sie jedoch nicht in Fluren, Treppenräumen, Durchgängen und Durchfahrten, in deren unmittelbarer Nähe und nicht an Rettungs- oder Fluchtwegen aufstellen. Das gleiche gilt für bewohnte oder öffentlich zugängliche Räume, in unmittelbarer Nachbarschaft zu leicht entzündlichen Stoffen und in ungenügend belüfteten Bereichen.

Ausnahmen sind nur dann für kurze Zeit möglich, wenn Sie besondere Sicherungsvorkehrungen treffen. Mit feststehenden oder fahrbaren Gestellen, Schellen oder Ketten müssen Sie angeschlossene wie auch Reservegasflaschen gegen Umfallen absichern.

Bestehen Flaschenbatterien aus mehr als sechs Flaschen, müssen Sie in einem gesonderten Raum oder im Freien aufstellen.

Beachten Sie folgende Regeln:

  • Schlauchanschlussstutzen dürfen nicht auf andere Gasflaschen gerichtet sein.
  • Druckgasflaschen dürfen nicht in unmittelbarer Nachbarschaft von Schmiedefeuer, Öfen, Heizkörpern, Flammen, Lichtbögen oder Heißluftgebläsen aufgestellt oder gelagert werden.
  • Druckregler und Flaschen sind vor Vereisung zu schützen.
  • Druckgasflaschen sollen bei Gebrauch, Transport und Lagerung aufrecht stehen.

Druckgasflaschen sicher transportieren

Beim Transport von Druckgasflaschen braucht es immer eine Ventilschutzeinrichtung. Ferner sind die stehenden Flaschen gegen Umfallen zu sichern. Nur kurzzeitig und ausnahmsweise dürfen Sie Druckgasflaschen in geschlossenen Fahrzeugen befördern.

Wichtige Vorschriften für den Transport sind in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sowie im ADR enthalten.

Vorsicht bei Acetylen!

Acetylenflaschen dürfen keiner stoßartigen Belastung ausgesetzt werden. Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag werden auch für Einzelflaschenanlagen empfohlen.

Nutzen Sie die Kleinmengenregelungen

Achten Sie bei den Vorschriften auf Ausnahmeregelungen. Diese gelten für die eigene Versorgung in Verbindung mit dem Hauptgewerk oder für Kleinmengentransporte. Beispiele für solche Erleichterungen sind:

  • Sie können auf Warntafeln am Fahrzeug verzichten.
  • Ein mitgeführter 2-kg-ABC-Löscher ist ausreichend.
  • Das Fahrpersonal benötigt keine besondere Ausbildung.

Auf jeden Fall erforderlich ist es jedoch, alle Personen zu unterweisen, die am Transport der Flaschen für das Gasschweißen beteiligt sind. Die Fahrer sollen bei solchen Kleinmengentransporten einen Lieferschein nach Anlage 10.2 der DGUV Information 209-011 „Gasschweißen“ mit sich führen. Dieser muss Absende- und Zielort sowie Art und Menge des mitgeführten Gefahrguts beinhalten, einschließlich des Nachweises, dass es die 1000-Punkte-Grenze nicht überschreitet.

Wie sich Brände sicher löschen lassen

Wenn Brände an Gasflaschen direkt bemerkt werden, nachdem sie ausgebrochen sind, lassen sie sich im Allgemeinen durch geeignete Maßnahmen und umsichtiges Verhalten wirksam bekämpfen. Unterweisen Sie die Mitarbeiter entsprechend:

  • Das Flaschenventil mit geschützter Hand schließen.
  • Beim Brand der Armaturen einer Sauerstoffflasche ist das Flaschenventil möglichst sofort zu schließen, um einer Zerstörung des Druckreglers oder des Ventils vorzubeugen.
  • Die Flasche ist zu kühlen und, sofern gefahrlos möglich, ins Freie zu bringen.
  • Acetylenflaschen sind über mehrere Stunden zu kühlen.
  • Bei anderen Brenngasen gilt jedoch, dass ein kontrollierter Abbrand austretender Gase eine „sichere“ Methode zur Vermeidung einer Explosion ist.

Sicherer Umgang mit Schläuchen

Um Verunreinigungen zu beseitigen, müssen Sie neue Schläuche vor dem ersten Gebrauch gründlich mit vorzugsweise inerten Gasen ausspülen. Alle Schläuche müssen Sie außerdem vor Zünden des Brenners mit den einschlägigen Betriebsgasen spülen. Nur so verhindern Sie, dass sich im Schlauch noch ein rückzündfähiges Brenngas-Luft- oder Brenngas-Sauerstoff-Gemisch befinden könnte.

Bei der Verbindung zwischen Schlauch und Anschlussstück dürfen nur genormte Durchmesser-Kombinationen von Schlauchinnendurchmesser und Anschlussstück eingesetzt werden, am besten unlösbare, nach DIN EN 1256 gefertigte und damit geprüfte Schlaucheinbindungen.

Für Reparaturen sind aber auch Schlauchschellen oder Klemmen zulässig, die Sie nach dem Schlauchaußendurchmesser auswählen. Nach solchen Reparaturen sollen die Mitarbeiter die Dichtheit des Anschlusses etwa durch Abpinseln mit Schaum bildenden Mitteln nachweisen.

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Autor*in: Markus Horn