24.08.2023

Fachkräftemangel in Kitas fordert Kommunen heraus

Fast jedes Kind über drei Jahren wird derzeit in einer Kita betreut. Eltern jüngerer Kinder gehen aber oft leer aus, obwohl seit zehn Jahren für Eltern von Kindern unter drei Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht. Die Städte bauen seit Jahren intensiv und erfolgreich die Kinderbetreuung aus und kämpfen für eine höhere Qualität der Betreuungsangebote. Mit dem Anspruch auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige sollte 2013 die Planung und damit der Alltag für die Familien erleichtert werden. Doch noch viele Eltern finden trotz intensiver Suche keine Kita, die ihren Sohn oder ihre Tochter aufnehmen kann.

Kinder auf Spielplatz

Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetags Verena Göppert berichtete gegenüber tagesschau.de über den stetigen Anstieg der Kinder: „Ein Vergleich der Kinderzahlen unter 3 Jahren, die in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege betreut wurden, zeigt, wie die Betreuungskapazitäten kontinuierlich wachsen. Wurden im März 2006 noch 254.000 Kinder unter 3 Jahren betreut, stieg die Zahl auf 596.300 zum 01.03.2013 und weiter auf rund 838.700 Kinder zum 01.03.2022. Die Betreuungsquote beträgt mittlerweile 35,5 Prozent. Mit steigenden Betreuungszahlen wuchs auch das Personal in der Kindertagesbetreuung. Die Zahl des pädagogischen Personals einschließlich Leitungs- und Verwaltungskräften betrug im Jahr 2012 rund 468.400 und eine Dekade später im Jahr 2022 bereits rund 731.000 Beschäftigte. Hinzu kamen etwa 42.000 Beschäftigte in der Kindertagespflege sowie weiteres Personal, zum Beispiel Hauswirtschaftskräfte.

Beim Ausbau der Kindertagesbetreuung stoßen daher viele Städte an ihre Grenzen, insbesondere wegen des Fachkräftemangels. Ganztägige Betreuungszeiten anzubieten wird immer schwieriger. Daher müssen Betreuungszeiten oft eingeschränkt werden, wenn Personalstellen nicht besetzt werden können oder Beschäftigte länger krankheitsbedingt ausfallen.“ Göppert ist der Ansicht, dass die Länder daher die Ausbildungskapazitäten sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten schnell ausbauen müssten. Und das Schulgeld, das an manchen Fachschulen noch erhoben wird, müsse bundesweit abgeschafft werden.

Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz hat zumindest einen Vorteil gegenüber früheren Zeiten, da er Eltern die Möglichkeit gibt, für ihren Nachwuchs die Betreuung einzuklagen. Zwar nehmen Betroffene dieses Recht nur höchst selten in Anspruch, die meisten Experten beurteilen den gesetzlichen Betreuungsanspruch jedoch positiv. Die SWR-Rechtsexpertin Alena Lagmöller nennt die gesetzliche Errungenschaft insoweit bedeutend, als die Eltern früher mit leeren Händen dastanden, wenn es mit dem Kitaplatz nicht geklappt hat. Eltern müssten sich an der Suche nach wie vor beteiligen, bei verschiedenen Kitas anfragen und sich auf Wartelisten setzen lassen. Außerdem müsse rechtzeitig ein Betreuungsbedarf beim zuständigen Jungendamt angemeldet werden. Findet man dennoch keinen Platz, könne man Widerspruch einlegen, ohne dafür einen Anwalt einzuschalten. Verläuft auch das erfolglos, bleibt der Gang zum Verwaltungsgericht. In bestimmten Fällen steht den Eltern Schadenersatz zu, z.B. für Verdienstausfälle wegen des fehlenden Kitaplatzes oder für Mehrkosten für eine private Unterbringung.

Das habe dazu geführt, dass auch das Personal in der Kindertagesbetreuung erheblich verstärkt werden musste. Mit Blick auf die Lücke zwischen Betreuungsquote und Betreuungswünschen der Eltern fordert auch das Bundesfamilienministerium ebenso dringend den Ausbau, weil der Bedarf noch nicht gedeckt sei.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)