10.05.2017

Bundesfinanzhilfe reicht nicht für 350.000 Kita-Plätze

Der Bund wird sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Mrd. Euro am Kinderbetreuungsausbau beteiligen. Doch gemessen an der Erhöhung des Bedarfs an Betreuungsplätzen auf rund 350.000 bis 2020 wird diese Hilfe nicht reichen. Denn immer mehr Eltern wünschen sich einen Kita-Platz.

Fördergelder des Bundes für Kinderbetreuung zu Gering?

Bedarf von Kita-Plätzen steigt durch Ausbau

Bei einer öffentlichen Anhörung des Familienauschusses des Deutschen Bundestags ist bekannt geworden, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren gleichzeitig einen höheren Bedarf geschaffen hat.

In der Vergangenheit hätten sich viele Eltern erst gar nicht um einen Platz bemüht, weil sie nicht davon ausgegangen seien, einen zu erhalten.

Unterstützungsgelder zu gering?

Die geplante Finanzhilfe des Bundes an die Bundesländer in Höhe von 1,126 Mrd. Euro in den Jahren 2017 bis 2020 zur Finanzierung von weiteren 100.000 Plätzen in der Kindertagesbetreuung wird deshalb von Experten und Interessenvertretern zwar begrüßt, aber zugleich für zu gering gehalten.

Betreuungsquote nicht zufriedenstellend

Bei Kindern unter drei Jahren ist die Betreuungsquote von 17,6 % im Jahr 2008 auf 32,7 % im Jahr 2016 gestiegen.

Laut einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts wünschten sich aber 43,2 % der Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren.

Für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung sei bundesweit bereits eine Betreuungsquote von 95,3 % erreicht worden.

Aufgrund der steigenden Geburtenrate und des Zuzugs von Flüchtlingskindern werde sich die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr weiterhin erhöhen.

Wofür wird die Finanzhilfe verwendet?

Solche Entwicklungen ergeben sich aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (Drucksache 18/11408).

Die Gelder des Bundes sind für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen, Renovierungen und Ausstattungsinvestitionen einsetzbar. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)