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Einspruch gegen den Steuerbescheid – so gehen Sie korrekt vor

Rund jeder fünfte Steuerbescheid enthält nach Angaben des Bundes der Steuerzahler Fehler. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Sie im Fall der Fälle Ihren Bescheid genau prüfen und zügig Einspruch einlegen. Die rechtlichen Hürden dafür sind niedrig – und ein Einspruch kann sich lohnen.

Form und Frist: So reichen Sie Einspruch ein

Ein Einspruch muss in schriftlicher oder elektronischer Form beim zuständigen Finanzamt eingehen. Das geht bequem auf mehreren Wegen:

  • Klassisch per Post oder Fax
  • Per E-Mail
  • Online über das Elster-Portal
  • Persönlich zur Niederschrift beim Finanzamt

Achten Sie unbedingt auf die einmonatige Einspruchsfrist. Diese beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Bescheid als bekannt gegeben gilt. Bei einem einfachen Brief ist dies regelmäßig der dritte Tag nach Aufgabe zur Post. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet sie am folgenden Werktag.

Wird die Frist versäumt, ist der Steuerbescheid rechtskräftig – ein späterer Einspruch ist dann grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Änderung ist in diesen Fällen nur noch in Ausnahmesituationen wie bei längerer Krankheit oder unverschuldeter Verhinderung möglich.

Was muss im Einspruch stehen?

Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, sofern klar erkennbar ist, von wem der Einspruch stammt. Damit das Finanzamt Ihren Einspruch korrekt bearbeiten kann, sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Ihre vollständige Adresse sowie die des Finanzamts
  • Das Datum des Schreibens
  • Die Steuernummer oder das Aktenzeichen
  • Eine eindeutige Formulierung, z. B. „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 vom [Datum] ein.“
  • Eine konkrete Angabe, was geändert werden soll
  • Eine stichhaltige Begründung, etwa Hinweise auf fehlerhafte Angaben oder übersehene Freibeträge

Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Ein Einspruch hat nicht automatisch aufschiebende Wirkung – das sollten Sie wissen:

  • Zahlungspflicht bleibt bestehen: Trotz Einspruch muss die Steuer zunächst gezahlt werden.
  • Aussetzung der Vollziehung: Mit einem zusätzlichen Antrag (§ 361 AO) können Sie die Zahlung bis zur Entscheidung aussetzen lassen. Wird der Einspruch abgelehnt, drohen Nachzahlungszinsen.
  • Einspruchsentscheidung: Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid – dagegen können Sie vor dem Finanzgericht klagen.
  • Risiko der Verböserung: Bei vollständiger Neuberechnung kann sich der Bescheid verschlechtern. Ein Rückzug des Einspruchs ist bis zur Entscheidung möglich.
  • Alternative Änderungsantrag: Bei klaren Fehlern kann ein Antrag auf schlichte Änderung sinnvoller sein – das Finanzamt prüft dann nur den betroffenen Punkt.

Fazit: Einspruch als wirksames Korrekturinstrument nutzen

Ein Einspruch gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid ist oft einfach umzusetzen und kann finanzielle Nachteile verhindern. Wer die Frist einhält, den Einspruch klar und konkret begründet und ggf. die Aussetzung der Vollziehung beantragt, hat gute Chancen auf Erfolg. Bei überschaubaren Korrekturwünschen kann der Antrag auf schlichte Änderung eine risikoärmere Alternative sein.

Tipp: Die Möglichkeiten gelten nicht nur für Unternehmen und Selbstständige, sondern auch für Privatpersonen. Denn ein rechtzeitig eingelegter Einspruch kann am Ende bares Geld sparen.

Autor*in: Redaktion Unternehmensführung

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Beispiele: Einspruch gegen Steuerbescheid

Bei­spiele: Ein­spruch gegen ­Steuer­be­scheid

Ihre Unterschrift unter dem Einspruch ist kein Muss. Es genügt, wenn aus dem Schreiben eindeutig hervorgeht, wer ihn ...

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