21.11.2023

Eingruppierung

Unter Eingruppierung versteht man die Zuordnung von Beschäftigten und der von ihnen auszuübenden Tätigkeit zu einer bestimmten Vergütungsgruppe innerhalb eines kollektiven Vergütungsschemas. Die Eingruppierung betrifft alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Tarifverträgen, dabei können diese von häufig ausgeübten Berufen wie Erzieher oder Verwaltungsangestellte bis hin zu Bibliothekaren, Museumspädagogen oder Fotografen reichen.

Betriebsrat Eingruppierung

Die Zuordnung zu einer bestimmten Vergütungsgruppe beeinflusst wiederum maßgeblich die Entgeltgruppe, also die entsprechende Bezahlung der Tätigkeit. Deshalb ist sie sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch für die Arbeitnehmenden von großer Bedeutung. Checklisten und informative Beiträge helfen, die Eingruppierung für alle Parteien zufriedenstellend und sauber durchzuführen. Finden Sie Antworten und Hilfestellungen rund um die Eingruppierung, die verschiedenen Arbeiten und Tätigkeitsmerkmale sowie die Entgeltgruppen in unseren kostenlosen Downloads!

Eingruppierung – die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick

Im Eingruppierungs-Dschungel kann man schnell den Überblick verlieren – aber nicht, wenn man weiß worauf es ankommt und auf was geachtet werden muss. Diese Übersicht hilft Ihnen, sich erstmals zurechtzufinden, detailliertere Infos finden Sie in unseren Blogbeiträgen und den frei zum Download zur Verfügung stehenden Dokumente.

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Wann ist die Eingruppierung vorzunehmen?

Erstmals vorzunehmen ist die Eingruppierung direkt nach der Einstellung. Nach Änderungen im Arbeitsvertrag – beispielsweise durch Versetzung oder Beförderung – muss die Eingruppierung erneut vorgenommen und entsprechend der neuen Tätigkeiten überarbeitet werden.

Wer führt die Eingruppierung durch?

Der Arbeitgeber ordnet die Beschäftigten den jeweiligen Vergütungsgruppen zu und teilt das Ergebnis, also die entsprechende Entgeltgruppe, den Angestellten in einem einseitigen Schreiben mit.

Wie unterscheiden sich verschiedene Eingruppierungen?

Es gibt zum einen die deklaratorische Bedeutung der Stufen, zum anderen die konstitutive Wirkung einer Eingruppierung. Meist handelt es sich bei Eingruppierungen im öffentlichen Dienst um erstere, also die deklaratorische oder rechtserwähnende Bedeutung. Das heißt, dass die Eingruppierung keine rechtliche Wirkung mit sich bringt. In speziellen Fällen handelt es sich allerdings um rechtsbegründende oder konstitutive Eingruppierungen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Bezahlung hat.

Welche Rolle spielt der TVöD bei der Eingruppierung?

Der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) hält grundlegende Sachverhalte fest, die für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gelten. Darunter fallen beispielsweise Themen wie Arbeitsvertrag, Probezeit, Versetzung, Urlaubsanspruch, Betriebliche Altersversorgung und vieles mehr. Gemeinsam mit der Entgeltordnung ist der TVöD wichtige Grundlage zur Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Welche Schritte müssen bei einer Eingruppierung befolgt werden?

Die Eingruppierung erfolgt systematisch und kann in die folgenden vier Schritte aufgeteilt werden:

  1. Aufteilung der Arbeitsleistungen und Arbeitsvorgänge
  2. Festlegung des zeitlichen Aufwands der Arbeitsvorgänge und damit der Gesamtarbeitszeit
  3. Feststellung der Anforderungsmerkmale für die Arbeitsvorgänge
  4. Durchführung einer Gesamtbewertung aller Tätigkeitsmerkmale und Eingruppierung entsprechend der Entgeltordnung

 

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Beiträge zum Thema

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Autor*in: WEKA Redaktion