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Bildungsurlaub: Wann Arbeitnehmer Anspruch haben und was Arbeitgeber beachten müssen

Lebenslanges Lernen ist im Arbeitsleben unverzichtbar. Für viele Beschäftigte bedeutet das: Bildungsurlaub beantragen, um sich beruflich oder politisch fortzubilden – bezahlt und gesetzlich geschützt. Was viele nicht wissen: Bildungsurlaub ist Ländersache. Das heißt, Regelungen, Voraussetzungen und Fristen unterscheiden sich – und haben sich in einigen Bundesländern 2024 und 2025 maßgeblich geändert.

Wer kann Bildungsurlaub beantragen?

Ob Ihr Mitarbeitender Anspruch auf Bildungsurlaub hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Beschäftigtenstatus: In einigen Bundesländern sind nur klassische Arbeitnehmer berechtigt (z. B. Hamburg, Hessen), in anderen auch arbeitnehmerähnliche Personen (z. B. NRW, Bremen).
  • Auszubildende: Häufig nur bei politischer Bildung einbezogen.
  • Betriebszugehörigkeit: Je nach Bundesland 6 oder 12 Monate Mindestzugehörigkeit erforderlich.
  • Betriebsgröße: Kleinbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten sind oft ausgenommen.
  • Obergrenze: In manchen Ländern wie NRW darf der Bildungsurlaub 10 % der Belegschaft im Jahr nicht überschreiten.

Welche Weiterbildungen zählen?

Anerkannt werden Veranstaltungen mit beruflichem oder politischem Weiterbildungscharakter. Dazu zählen unter anderem:

  • Fachliche Fortbildungen für den aktuellen oder früheren Beruf
  • Rhetorik- oder Kommunikationstrainings
  • Stressbewältigungs- und Zeitmanagementseminare
  • Politische Bildung und gesellschaftliche Themen

Achtung bei Sprachreisen: In NRW sind Auslandsveranstaltungen z. B. nur bis 500 km von der Landesgrenze erlaubt.

Dauer, Übertragung und Anrechnung

In der Regel stehen fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu – alternativ zehn Tage in zwei Jahren. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Anspruch anteilig reduziert.

Einige Besonderheiten:

  • Bereits genommener Bildungsurlaub wird bei Arbeitgeberwechsel angerechnet.
  • In bestimmten Fällen können andere Weiterbildungsmaßnahmen angerechnet werden, z. B. solche nach Betriebsvereinbarung.
  • Eine Übertragung ins Folgejahr ist in einigen Bundesländern möglich, meist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

Bildungsurlaub beantragen – so geht’s

Der Antrag muss frühzeitig, meist 4 bis 6 Wochen vor Seminarbeginn, beim Arbeitgeber eingehen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, empfohlen wird jedoch ein schriftlicher Antrag mit folgenden Unterlagen:

  • Anmeldebestätigung
  • Nachweis über die staatliche Anerkennung des Seminars
  • Programmübersicht mit Lernzielen, Zielgruppe und zeitlichem Ablauf

Während des Bildungsurlaubs trägt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Die Kosten für Seminar, Anreise und Unterkunft übernimmt in der Regel der Arbeitnehmer – es sei denn, tarifliche oder vertragliche Vereinbarungen sehen etwas anderes vor.

Tipp: Neue Entwicklungen im Blick behalten

In mehreren Bundesländern gab es zuletzt rechtliche Anpassungen:

  • Saarland: Bildungsurlaub ist nicht mehr auf Erholungsurlaub anzurechnen (seit 2024).
  • Hessen: Strengeres Anerkennungsverfahren ab 2024 – nur noch landeseigene Zertifizierungen gültig.
  • NRW: Digitale Bildungsurlaube dauerhaft erlaubt.
  • Sachsen: Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf drei Tage Bildungsurlaub geplant (ab 2027).

Fazit: Jetzt prüfen, was für Ihr Unternehmen gilt

Auch wenn Bildungsurlaub oft als „Pflichtaufgabe“ für Arbeitgeber erscheint, ist er ein wertvolles Instrument der Personalentwicklung – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Transformation. Wichtig ist:

  • Prüfen Sie die gesetzlichen Regelungen des Bundeslandes.
  • Informieren Sie sich frühzeitig über geplante Änderungen wie in Sachsen.
  • Behalten Sie auch digitale Angebote und neue Anerkennungsverfahren im Blick.

Tipp: Ein firmeneigener Leitfaden zum Bildungsurlaub, angepasst auf Ihr Bundesland, erleichtert die Abwicklung deutlich.

Autor*in: Redaktion Unternehmensführung