Bildungsurlaub: Wann Arbeitnehmer Anspruch haben und was Arbeitgeber beachten müssen
Lebenslanges Lernen ist im Arbeitsleben unverzichtbar. Für viele Beschäftigte bedeutet das: Bildungsurlaub beantragen, um sich beruflich oder politisch fortzubilden – bezahlt und gesetzlich geschützt. Was viele nicht wissen: Bildungsurlaub ist Ländersache. Das heißt, Regelungen, Voraussetzungen und Fristen unterscheiden sich – und haben sich in einigen Bundesländern 2024 und 2025 maßgeblich geändert.
Zuletzt aktualisiert am: 12. September 2025

Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Ob Ihr Mitarbeitender Anspruch auf Bildungsurlaub hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Beschäftigtenstatus: In einigen Bundesländern sind nur klassische Arbeitnehmer berechtigt (z. B. Hamburg, Hessen), in anderen auch arbeitnehmerähnliche Personen (z. B. NRW, Bremen).
- Auszubildende: Häufig nur bei politischer Bildung einbezogen.
- Betriebszugehörigkeit: Je nach Bundesland 6 oder 12 Monate Mindestzugehörigkeit erforderlich.
- Betriebsgröße: Kleinbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten sind oft ausgenommen.
- Obergrenze: In manchen Ländern wie NRW darf der Bildungsurlaub 10 % der Belegschaft im Jahr nicht überschreiten.
Welche Weiterbildungen zählen?
Anerkannt werden Veranstaltungen mit beruflichem oder politischem Weiterbildungscharakter. Dazu zählen unter anderem:
- Fachliche Fortbildungen für den aktuellen oder früheren Beruf
- Rhetorik- oder Kommunikationstrainings
- Stressbewältigungs- und Zeitmanagementseminare
- Politische Bildung und gesellschaftliche Themen
Achtung bei Sprachreisen: In NRW sind Auslandsveranstaltungen z. B. nur bis 500 km von der Landesgrenze erlaubt.
Dauer, Übertragung und Anrechnung
In der Regel stehen fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu – alternativ zehn Tage in zwei Jahren. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Anspruch anteilig reduziert.
Einige Besonderheiten:
- Bereits genommener Bildungsurlaub wird bei Arbeitgeberwechsel angerechnet.
- In bestimmten Fällen können andere Weiterbildungsmaßnahmen angerechnet werden, z. B. solche nach Betriebsvereinbarung.
- Eine Übertragung ins Folgejahr ist in einigen Bundesländern möglich, meist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Bildungsurlaub beantragen – so geht’s
Der Antrag muss frühzeitig, meist 4 bis 6 Wochen vor Seminarbeginn, beim Arbeitgeber eingehen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, empfohlen wird jedoch ein schriftlicher Antrag mit folgenden Unterlagen:
- Anmeldebestätigung
- Nachweis über die staatliche Anerkennung des Seminars
- Programmübersicht mit Lernzielen, Zielgruppe und zeitlichem Ablauf
Während des Bildungsurlaubs trägt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Die Kosten für Seminar, Anreise und Unterkunft übernimmt in der Regel der Arbeitnehmer – es sei denn, tarifliche oder vertragliche Vereinbarungen sehen etwas anderes vor.
Tipp: Neue Entwicklungen im Blick behalten
In mehreren Bundesländern gab es zuletzt rechtliche Anpassungen:
- Saarland: Bildungsurlaub ist nicht mehr auf Erholungsurlaub anzurechnen (seit 2024).
- Hessen: Strengeres Anerkennungsverfahren ab 2024 – nur noch landeseigene Zertifizierungen gültig.
- NRW: Digitale Bildungsurlaube dauerhaft erlaubt.
- Sachsen: Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf drei Tage Bildungsurlaub geplant (ab 2027).
Fazit: Jetzt prüfen, was für Ihr Unternehmen gilt
Auch wenn Bildungsurlaub oft als „Pflichtaufgabe“ für Arbeitgeber erscheint, ist er ein wertvolles Instrument der Personalentwicklung – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Transformation. Wichtig ist:
- Prüfen Sie die gesetzlichen Regelungen des Bundeslandes.
- Informieren Sie sich frühzeitig über geplante Änderungen wie in Sachsen.
- Behalten Sie auch digitale Angebote und neue Anerkennungsverfahren im Blick.
Tipp: Ein firmeneigener Leitfaden zum Bildungsurlaub, angepasst auf Ihr Bundesland, erleichtert die Abwicklung deutlich.