12.06.2020

Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (Juni 2020)

Rechtfertigt ein stark blutender Finger eine Geschwindigkeitsübertretung? Weitere Themen der Übersicht: Mund-Nasen-Bedeckung in Arztpraxen, Bootsverleih und Infektionsschutz, Indoorspielplätze und Schaden wegen verspäteter Zustellung.

Rechtsprechung Mund-Nasen-Bedeckung
Gericht Datum Aktenzeichen
VGH München 29.05.2020 20 NE 20.1017

Mund-Nasen-Bedeckung in Arztpraxen

Die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Arztpraxen ist von der Ermächtigungsgrundlage von § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gedeckt.

VGH München 29.05.2020 20 NE 20.1073

Bootsverleih und Infektionsschutz

Die Außervollzugsetzung von § 11 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Schließen von Freizeiteinrichtungen) ist nicht dringend geboten. Ein Bootsverleih ist eine Freizeiteinrichtung. Durch den weiteren Vollzug von § 11 Satz 1 4. BayIfSMV kommt es bei sachgerechter Auslegung zu keinen über die Maßgaben von § 12 Abs. 2 4. BayIfSMV hinausgehenden Einschränkungen des Bootsverleihs, weil dieser bei Anwendung eines tragfähigen Schutz- und Hygienekonzepts als „Dienstleistungsbetrieb mit Kundenverkehr“ betrieben werden kann.

VG Braunschweig 26.05.2020 4 B 184/20

Indoorspielplätze vorerst nicht wieder geöffnet

Indoorspielplätze für Kinder in Niedersachsen dürfen weiterhin vorerst nicht wieder geöffnet werden. Die entsprechende Regelung in der Corona-Verordnung des Landes ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Ein Indoorspielplatz kann nicht mit einem Fitnessstudio verglichen werden, da es entscheidende Unterschiede zwischen dem Verhalten von Kindern und dem von Erwachsenen gibt.

OVG Bautzen 25.05.2020 3 B 187/20

Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verfassungskonform

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 Sächs­CoronaSchVO ist verfassungskonform.

OLG Köln 16.04.2020 3 U 225/19

Schaden wegen verspäteter Zustellung

Stellt die Post ein ersichtlich fristgebundenes Schreiben trotz vereinbarter Lieferfrist zu spät zu, kann sie für den aus der verspäteten Zustellung entstehenden Schaden ersatzpflichtig sein.

AG Frankfurt a. M. 22.03.2020 971 Owi 955 Js-OWi 65423/19

Geschwindigkeitsübertretung wegen stark blutendem Finger

Ein stark blutender Finger rechtfertigt keine Geschwindigkeitsübertretung (gemessen 80 km/h bei erlaubten 30 km/h).

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)