24.11.2016

Rechtsprechung in Kürze: Entscheidungen November 2016

Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung für Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter.

Rechtsprechung
Gericht Datum Aktenzeichen
OVG Saarlouis 05.10.2016 1 A 188/15

Gewerbeuntersagungsverfahren und Insolvenzverfahren

Wird während eines laufenden auf das Vorliegen ungeordneter Vermögensverhältnisse gestützten Gewerbeuntersagungsverfahrens vor Ergehen einer das Vorverfahren abschließenden Entscheidung der Widerspruchsbehörde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gewerbetreibenden eröffnet, so hat die Verwaltungs- bzw. Widerspruchsbehörde dies zu beachten.

Hat der Insolvenzverwalter das ausgeübte Gewerbe nach Maßgabe des § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO freigegeben und endete das Insolvenzverfahren unter der Geltung der Insolvenzordnung mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung, so sind die Verwaltungs- bzw. Widerspruchsbehörden während der sich hieran anschließenden Wohlverhaltensphase gehindert, wegen Schulden, die zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt haben, an der Annahme ungeordneter Vermögensverhältnisse festzuhalten.

VG Neustadt 26.09 2016 3 K 1104/15.NW

Verkehrsbeschränkende Maßnahmen

Anwohner hat keinen Anspruch auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen in einer Sammelstraße aufgrund zu niedriger Lärmwerte.

Weitere Informationen zum Straßenverkehr finden sie in der Ordnungsamtspraxis.

VG Ansbach 03.08.2016 AN 4 K 16.00882

Totenruhe

Totenruhe ist schutzwürdiger als der Wunsch der Angehörigen auf Umbettung der Urne.

VG Mainz 22.07.2016 3 L 648/16.MZ

Errichtung einer Windenergieanlage

Zur Errichtung einer Windenergieanlage darf ein Unternehmen – soweit erforderlich – die Wirtschaftswege einer Gemeinde mit Schwertransportern befahren und dementsprechend ausbauen.

VGH Kassel 27.06.2016 8 B 1316/16

Eingriffsbefugnisse beim Halten und Führen von Hunden

Die hessische HundeVO regelt die Eingriffsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren, die aus dem Halten und Führen von Hunden erwachsen, nicht abschließend. Ein Halter, dem nach § 1 Abs. 4 HessSOG das Halten und Führen eines bestimmten Hundes untersagt wird, kann nach § 11 HessSOG verpflichtet werden, diesen Hund abzugeben.

Weitere Informationen finden Sie im Fachbuch „Problemfall Hund“.Problemfall Hund

AG München 02.05.2016 122 C 31597/15

Falschparker

Privater Grundstücksbesitzer darf Falschparker sofort abschleppen. Verhältnismäßigkeit der Maßnahme muss nicht zwingend vorab geprüft werden.

OVG Magdeburg 20.01.2016 3 L 203/15

Halter eines gefährlichen Hundes

Halter eines (gefährlichen) Hundes kann auch sein, wer nicht Eigentümer desselben ist.

Autor*in: Georg Huttner / Uwe Schmidt