21.02.2019

Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (Februar 2019)

Bei ununterbrochenem Schneefall ist die Gemeinde nicht verpflichtet, Rollsplit zu streuen. Außerdem stellen wir Ihnen Fälle zum Thema Tierhaltung, Erzwingungshaftantrag sowie Geldspielgeräte vor.

Tierhaltung Verkehrssicherungspflicht öffentlicher Verkehrsraum Erzwingungshaftantrag Geldspielgeräte

Gericht

Datum

Aktenzeichen

VG Saarlouis 09.01.2019 5 L 1204/18, 5 L 1212/18

Beurteilung ausgeübter Tierhaltung

Für die Beurteilung einer ausgeübten Tierhaltung kann sich die Behörde in besonderem Maße auf die Stellungnahmen der Veterinäre stützen. Den beamteten Tierärzten ist bei der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG erfüllt sind, vom Gesetz eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt. Im Fall einer Vielzahl von wiederholten und groben Verstößen gegen die Vorschriften des § 2 TierSchG oder einer Verordnung nach § 2a TierSchG sowie gegen tierschutzrechtliche Anordnungen des Veterinäramtes ist ein Verbot des Haltens von Wirbeltieren jeglicher Art zulässig.

LG München II 28.12.2018 13 O 4859/16

Streupflicht bei ununterbrochenem Schneefall

Schneit es ununterbrochen, ist die Gemeinde nicht verpflichtet, Rollsplitt auf die Straßen aufzubringen. Ist die Straße großflächig vereist, macht das Streuen keinen Sinn. Das Gericht wies die Schadensersatzklage eines auf winterglatter Straße gestürzten Mannes auf Schadensersatz wegen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht aus diesem Grund ab.

AG Nürtingen 29.10.2018 11 Cs 71 Js 20096/18

Öffentlicher Verkehrsraum

Bei dem durch ein massives Eisengitter gesicherten Betriebsgelände einer Spedition handelt es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum, auch wenn das Gelände tagsüber nicht durch Schranken oder Tore begrenzt ist.

AG München 08.08.2018 154 C 20100/17

Verkehrssicherungspflicht

Eisglätte und volle Haftung des Pflichtigen bei Sturz einer Fahrradfahrerin bei Nichtbeachtung der Verkehrssicherungspflicht.

AG Dortmund 20.07.2018 729 OWi 64/18 [b]

Wiederholter Erzwingungshaftantrag

Ein wiederholter Erzwingungshaftantrag nach bereits erfolgter erstmaliger Ablehnung desselben Antrags ist ohne Änderung der tatsächlichen Situation unzulässig. Zahlungsunfähigkeit im Sinne des Gesetzes ist keine Gefühlslage.

OLG Koblenz 05.07.2018 1 U 1069/17

Verkehrssicherheit öffentlicher Wege

Gehört eine Treppe zu einem öffentlichen Weg, muss ein Geländer oder ein Handlauf nur angebracht werden, wenn Gefahren ausgeräumt werden müssen, die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einstellen kann. Einschlägig sind in diesem Fall nicht die Vorschriften der Landesbauordnungen, sondern der für Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Wege und Straßen geltende Maßstab.

OVG Hamburg 07.02.2018 4 Bf 217/17

Unterschiedliche Bestimmungen für Spielhallen

Die Pflicht, die Zahl der Geldspielgeräte auf maximal acht Geräte pro Spielhalle zu reduzieren (§ 4 Abs. 3 Satz 1 HmbSpielhG), und die Pflicht, die Geräte einzeln und mit Sichtblenden versehen aufzustellen (§ 4 Abs. 3 Satz 3 HmbSpielhG), stehen als Berufsregelung mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG sowie mit Unionsrecht im Einklang. Die unterschiedlichen Bestimmungen für Spielhallen und Spielbanken sind durch sachliche Gründe gerechtfertigt.

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Autor*in: Georg Huttner / Uwe Schmidt