22.08.2018

Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (August 2018)

Ein Taxifahrer will unter Gewaltanwendung eine Fahrt in eine Fußgängerzone erzwingen, die Gebühr für Altkleider-Sammelcontainer wird ohne Begründung erhöht, Bremen ändert das Gesetz über das Halten von Hunden – in unserer Übersicht finden sich Entscheidungen zu diesen und vielen anderen Themen.

Rechtsprechung Hausboot Lieferverkehr Altkleider Spielhalle Obdachlosigkeit Tiergefahren Bestattung Straßenbahn Krankenhausträger Bahnübergang

Gericht

Datum

Aktenzeichen

OVG Berlin-Brandenburg 10.07.2018 2 S 13.18

Hausboot

Ein Hausboot ist keine bauliche Anlage i.S.d. Landesbauordnung, wenn es dem Grunde nach wie ein Sportboot zum Befahren von Gewässern bestimmt ist und nicht dauerhaft ortsfest genutzt werden soll.

OLG Bamberg 09.07.2018 3 OLG 130 Ss 58/18

Gilt Zusatz „Lieferverkehr gestattet“ für Taxifahrten?

Ein Taxifahrer wollte unter Gewaltanwendung eine Fahrt in eine Fußgängerzone erzwingen, die mit dem Zusatz „Lieferverkehr gestattet“ beschildert war.

Entscheidungsgründe

  • Die Verwerflichkeit der Gewaltanwendung i.S.v. § 240 II StGB folgt schon aus dem vom Angeklagten verfolgten Zweck, die Fahrt in der Fußgängerzone zu erzwingen.
  • Es war mit dem von ihm geführten Taxi nicht erlaubt, die mit dem Zusatzzeichen nach § 39 Abs. 3 StVO „Lieferverkehr gestattet“ (vgl. Nr. 1026-35 des Anhangs zu § 39 StVO) beschilderte Fußgängerzone zu befahren.
  • Aus Wortsinn und gängigem Sprachgebrauch des gesetzlich nicht definierten Begriffs des „Lieferverkehrs“ i.S.d. Zusatzzeichens „Lieferverkehr frei“ nach Nr. 1026-35 des Anhangs zu § 39 StVO ergibt sich, dass mit der stichwortartigen Umschreibung nur der Transport von Gegenständen, insbesondere von Waren oder Gütern, jedoch nicht das Abholen oder Bringen von Personen gemeint ist.
VG Gießen 06.07.2018 4 K 2017/18.GI; 4 K 5644/17.GI

Gebühr für Altkleider-Sammelcontainer

Wird die Gebühr für Altkleider-Sammelcontainer von bislang 155 Euro pro Jahr auf 2.000 Euro pro Jahr angehoben, ist dies rechtswidrig, wenn keine ausreichende Begründung für die Erhöhung der Gebühr gegeben wird.

OVG Hamburg 02.07.2018 4 Bs 50/18

Spielhallen und Abstandsregelung

Spielhallen, denen aufgrund der im Hamburgischen Spielhallengesetz vorgesehenen Abstandsregelung eine Erlaubnis für die Fortführung der Spielhalle versagt worden ist, müssen nicht vorläufig – bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache – geduldet werden. Der in § 9 Abs. 4 HmbSpielhG geregelte Vorrang älterer Spielhallen ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

AG Dortmund 22.5.2018 729 OWi 49/18 [b] 

Zahlungsunfähigkeit einer obdachlosen Person

Bei einer obdachlosen Person, die keine Sozialleistungen erhält, bei der Pfändungsversuche fruchtlos verliefen und die offenbar lediglich Einnahmen durch Prostitution in öffentlichen Toiletten hat, kann Zahlungsunfähigkeit angenommen werden. Die Möglichkeit, sich weiter zu prostituieren, um hierdurch zahlungsfähig zu werden, führt nicht zu einer anzunehmenden Zahlungsfähigkeit.

Thüringer Landtag
10.05.2018 GVBl. S. 224

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren geändert

  • Zuständige Behörde nach diesem Gesetz ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde jeweils im übertragenen Wirkungskreis, in der der Halter des gefährlichen Tieres wohnt.
  • Die zuständigen Behörden sind nun weiter als Bußgeldbehörde zuständig z.B. wenn einer vollziehbaren Anordnung zuwidergehandelt wird oder ein Wohnungswechsel des Hundehalters nicht entsprechend anzeigt wird.
Bremer Senat/Bürgerschaft 08.05.2018 Brem.GBl. S. 227

Das Gesetz über das Halten von Hunden wurde geändert. In § 1 Abs. 4 wurde folgende Neufassung eingefügt:

  • „Die in Absatz 3 genannten (gefährlichen) Hunde dürfen nicht gezüchtet oder sonst vermehrt werden. Der Handel mit diesen Hunden ist verboten. Es ist verboten, in Absatz 3 genannte Hunde, ohne Handel zu treiben, zu veräußern, abzugeben, sonst in den Verkehr zu bringen, zu erwerben oder sich in sonstiger Weise zu verschaffen. Es ist verboten, einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von in Absatz 3 genannten Hunden zu verschaffen oder zu gewähren, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitzuteilen oder einen anderen zum unbefugten Handel zu verleiten“.
  • Weiter zählen nun auch öffentliche Einrichtungen zu Bereichen, in denen gefährliche Hunde an der Leine zu führen sind.
VGH Mannheim 17.04.2018 1 S 419/18

Bestattungskosten

Ein Betreuer, der für den verstorbenen Betreuten einen Bestattungsauftrag samt Kostenübernahmeerklärung unterschreibt, muss die Bestattungskosten tragen. Eine Betreuung endet mit dem Tod der Betreuten. Der Betreuer habe daher zum Zeitpunkt der Beauftragung der Beerdigung keine Erklärung im Namen der Betreuten mehr abgeben können.

OLG Hamm 13.04.2018 7 U 36/17

Straßenbahn hat Vorfahrt

Straßenbahn hat trotz grüner Ampel für Straßenverkehr Vorfahrt.

LSG Nordrhein-Westfalen 14.03.2018 L 8 R 1052/14

Honorarkräfte im Krankenhaus

Bedient sich ein Krankenhausträger zum Ausgleich von Auftragsspitzen oder wegen genereller Personalunterdeckung in der Pflege sogenannter Honorarkräfte, sind diese regelmäßig sozialversicherungspflichtig und nicht selbstständig gewerblich tätig.

AG Dortmund 31.01.2018 729 OWi-264 JS 2364/17-366/17

Bahnübergang

Wer trotz eingeschalteter Warneinrichtung noch in einen Bahnübergang einfährt, riskiert Fahrverbot und Bußgeld.

Autor*in: Georg Huttner / Uwe Schmidt