14.09.2022

Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (September 2022)

Themen der Übersicht: gefälschter Impfpass, Fahrtenbuchauflage, Betriebsschließung von Elektronikfachmärkten, Lagerplatz im baurechtlichen Sinn, Homopärchen auf Ampelscheiben, Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrräder, Straßenreinigungspflicht und Schienenverkehrsfläche, Prostitutionsstätte und Corona, Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV

Rechtsprechung Impfpass Fahrtenbuchauflage

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Gericht Datum Aktenzeichen
OLG Karlsruhe 26.07.2022 2 Rv 21 Ss 262/22

Gefälschter Impfpass

Der BGH soll klären, ob das Vorzeigen eines gefälschten Impfpasses in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Covid-19-Impfzertifikats bereits vor einer Änderung des StGB zum 24.11.2021 strafbar gewesen ist.

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VGH München 22.07.2022 11 ZB 22.895

Fahrtenbuchauflage rechtmäßig

Die Fahrtenbuchauflage gegenüber einem Kfz-Händler, der Kunden Vorführwagen zu Probefahrten zur Verfügung stellt und deren persönliche Daten nicht dokumentiert, ist rechtmäßig.

OVG Saarlouis 21.07.2022 2 C 64/21

Elektronikfachmärkte

Die Regelung in § 7 Abs. 3 VO-CP SL in der seit dem 22.02.2021 geltenden Fassung vom 18.02.2021 erweist sich wegen der gleichheitswidrigen Belastung von Elektronikfachmärkten gegenüber den von der Betriebsschließung ausgenommenen Einzelhändlern als materiell rechtswidrig.

Hinweis: Bei dem Elektronikfachmärkten handelt es sich nicht um privilegierte Märkte, die vom Betriebsverbot in § 7 Abs. 3 VO-CP SL ausgenommen waren.

VG Hannover 20.07.2022 4 B 3866/21

Lagerplatz im baurechtlichen Sinn

Ein Lagerplatz im baurechtlichen Sinn liegt auch dann vor, wenn auf der Fläche Lagergut (hier: Obst- und Gemüsepaletten einschließlich eines Schirms, zugehörig zu einem Supermarkt) nur zu den Geschäftszeiten aufgestellt wird.

Eine materielle Baurechtswidrigkeit besteht bei Überschreiten der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Mit einer bauaufsichtlichen Anordnung kann das Entfernen des Lagerplatzes verfügt werden.

VGH München 20.07.2022 11 ZB 21.1777

Homopärchen auf Ampelscheiben

AmpelscheibenDie Piktogramme, die im Stadtgebiet von München als Ampelscheiben durch verkehrsrechtliche Anordnung angebracht sind und erkennbar Homopärchen zeigen, sind eine Botschaft der Sympathie und Toleranz. Sie verletzen den Betrachter nicht in seinen Rechten.

>>> Tipp der Redaktion: Lesen Sie auch den Beitrag „Neuer Trend: Motivampeln und ihre Rechtsgrundlagen“

VG Berlin 18.07.2022 11 L 280/22

Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrräder

Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für Fahrräder ist rechtmäßig aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs getroffen worden, weil eine Gefahrenlage bestanden hat. In der betreffenden Straße und den Nebenstraßen haben sich zwischen 2018 und 2020 insgesamt 14 Fahrradunfälle mit zwölf Leicht- und zwei Schwerverletzten ereignet.

VG Lüneburg 15.07.2022 3 B 28/22

Straßenreinigungspflicht und Schienenverkehrsfläche

Die Straßenreinigungspflicht ist gegeben, wenn ein Zugang zur reinigenden Straße tatsächlich vorhanden oder zumindest tatsächlich und rechtlich möglich oder wenn von dem Grundstück eine nicht völlig unerhebliche Verschmutzung der angrenzenden Straße ausgeht.

Hinweis: Das Gericht hält den Eigentümer einer Schienenverkehrsfläche auch für pflichtig, die angrenzende Gemeindestraße zu reinigen. Dem Begriff des „anliegenden Grundstücks“ in § 52 Abs. 4 Satz 1 NStrG kann nicht entnommen werden, dass eine Pflicht zur Straßenreinigung für Eigentümer von (privaten bzw. öffentlichen) Flächen mit Verkehrsfunktion wie hier Schienen im Grundsatz nicht besteht.

OVG Bremen 14.07.2022 2 B 79/22

Prostitutionsstätte und Corona-Schutzverordnungen

Zeiten, in denen eine Prostitutionsstätte aufgrund der Corona-Schutzverordnungen geschlossen war, sind eine im Rahmen von § 22 Satz 1 ProstSchG relevante Betriebsunterbrechung. Die Frist von § 22 Satz 1 ProstSchG ist gehemmt, wenn und solange die Prostitutionsstätte allein wegen eines sofort vollziehbaren Widerrufs der Erlaubnis, den der Betreiber angefochten hat, geschlossen ist.

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VerfGH Sachs 14.07.2022 Vf. 43-IV-22 (e.A.)

Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV wird abgelehnt.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)