26.03.2018

Keine Grabsteine aus Kinderarbeit auf hessischen Friedhöfen

Hessen plant eine Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes. Kernpunkt der Änderung ist ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.

Hessen Friedhofs- und Bestattungsgesetz

Der gemeinsame Gesetzentwurf der Regierungsparteien CDU und Bündnis90/Die Grünen vom 13.03.2018 zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes enthält folgende Kernpunkte:

  • Grabsteine, die mit ausbeuterischer Kinderarbeit entsprechend der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt worden sind, sollen verboten werden.
  • Die Bestattung totgeborener Kinder („Sternenkinder“) soll sich wie in den übrigen Bundesländern nicht mehr nach dem Schwangerschaftsmonat richten, sondern nach dem Geburtsgewicht (der Gesetzentwurf nennt hierzu 500 Gramm). Somit wird es künftig auch in Hessen möglich sein, Embryonen zu bestatten.
  • Es soll eine Bestattungsfrist für Urnen eingeführt werden. Sie sollen spätestens 6 Wochen nach der Einäscherung des Leichnams bestattet werden müssen. Zuständige Behörde für Ausnahmen soll das Regierungspräsidium Kassel sein.
  • Um bisher unentdeckt gebliebene Tötungsdelikte zu erkennen, sollen die Qualität der Leichenschau verbessert und Mitteilungspflichten zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft neu geregelt werden. Die zweite Leichenschau, obligatorisch bei einer Feuerbestattung, soll von den rechtsmedizinischen Instituten durchgeführt werden.
Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)