01.02.2018

Pilotprojekt Leichenschau

Das Institut der Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Frankfurt führt seit Anfang des Jahres in Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Projekts Leichenschauen im Stadtgebiet durch. Auftraggeber und Finanzier ist die Stadt Frankfurt. Er kooperiert mit dem Uniklinikum und dem Polizeipräsidium. Ziel des Projekts: Die Leichenschau soll professioneller werden.

Leichenschau

Leichenschau mit Hindernissen

Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes muss vor der Bestattung eine Leichenschau durchgeführt werden. Auf Verlangen ist dazu jeder niedergelassene Arzt oder Krankenhausarzt verpflichtet. In der Regel funktioniert die Leichenschau reibungslos. Lässt sich aber kein Arzt finden oder ist die Todesursache unklar, muss die Polizei den Fundort der Leiche sichern. Weil eine Leichenschau mit An- und Abfahrt mehrere Stunden dauern kann und Zeit bei Ärzten allgemein knapp ist, kam es in der Vergangenheit oftmals zu großen Verzögerungen mit durchschnittlichen Wartezeiten von zwei Stunden. In Notfällen übernahmen dann Ärzte des Gesundheitsamts die Leichenschau.

Neuregelung

Nach der Neuregelung wird jede Leichenschau, die nicht innerhalb der oben genannten Wege und Rufzeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der kassenärztlichen Vereinigung erfolgt, über das Institut für Rechtsmedizin des Uniklinikums Frankfurt erledigt. Frankfurt hat mit dem Projekt die qualifizierte Leichenschau unabhängig von gesetzlichen Vorgaben des Landes geregelt.

Auch für die Polizei bedeutet die Neuregelung eine Erleichterung: Die Wartezeiten der Revierbeamten vor Ort soll sich deutlich verkürzen. Damit werden Personalressourcen für den Streifendienst freigesetzt. Außerdem erhofft man sich, dass durch den Einsatz von Rechtsmedizinern die kriminalistische Ermittlungsarbeit leichter wird. Sie führen die Leichenschauen in der Regel genauer, gründlicher und mit größerem Know-how durch. Aufgrund ihrer Obduktionen erhalten sie durch die Ergebnisse der inneren Leichenschau regelmäßig Feedback zu ihren Befunden bei der äußeren Leichenschau.

Hinweise auf einen nicht-natürlichen Tod oder sogar eine Tötung erkennen sie so eher. Die Kooperationspartner haben die Abläufe und Aufgaben untereinander genau festgelegt.

Interessant werden die Resultate des einjährigen Projekts sein.

Quelle: Pressemitteilung des Universitätsklinikums vom 12. Januar 2018

Mehr zum Thema „Bestattung“ finden Sie im Werk Friedhofs- und Bestattungswesen.

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)