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VdS-Prüfung von elektrischen Anlagen

In vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit darüber, welche Prüfungen für elektrische Anlagen verpflichtend sind. Häufig wird gefragt, ob die jährliche Prüfung durch einen VdS‑anerkannten Sachverständigen genügt oder ob weitere elektrotechnische Prüfungen notwendig sind.

VdS-Prüfung und weitere Prüfungen der elektrischen Anlage

Die Antwort ist eindeutig: Die VdS‑Prüfung allein reicht nicht aus.

Die VdS‑Prüfung ersetzt nicht die geforderten Prüfungen nach DIN VDE oder den gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften.
Elektrische Anlagen müssen weiterhin wie folgt geprüft werden:

Diese Normen sind verbindlich und dienen der technischen Sicherheit elektrischer Anlagen.

Was ist die VdS-Prüfung?

Der Begriff „VdS“ geht auf den ehemaligen „Verband der Sachversicherer“ zurück. Heute steht er für die VdS Schadenverhütung GmbH, eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle.

VdS-Prüfung nur Ergänzung im Hinblick auf thermische Auswirkungen

Die VdS‑Prüfung wird auf Grundlage der Klausel SK 3602 („Elektrische Anlagen“) im Feuerversicherungsvertrag gefordert. Sie dient der Brandverhütung und konzentriert sich insbesondere auf thermische Risiken.

Rechtlicher Charakter der VdS-Prüfung

  • Die VdS‑Prüfung ist eine vertragliche Pflicht gegenüber dem Sachversicherer.
  • Sie muss jährlich erfolgen.
  • Sie darf nur von VdS‑anerkannten Sachverständigen mit elektrotechnischem Hochschulabschluss durchgeführt werden.

Sie ist also weder gesetzlich vorgeschrieben, noch ersetzt sie gesetzliche Verpflichtungen – sondern ergänzt diese.

Prüfung nach BetrSichV, TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3

Arbeitgeber müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel je nach Art und Nutzung regelmäßig prüfen lassen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Grundlage sind:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 1201 „Prüfungen“
  • DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

Für ortsfeste elektrische Anlagen gilt:

  • Prüffristen in der Regel: spätestens alle vier Jahre
  • Durchführung ausschließlich durch befähigte Elektrofachkräfte (EFK)

Diese Prüfungen dienen dem Arbeitsschutz und sind gesetzlich verpflichtend – unabhängig von Versicherungsverträgen.

VdS-Prüfung zusätzlicher Baustein des Brandschutzes

Die VdS‑Prüfung ist ein zusätzlicher Baustein des Brandschutzes. Sie prüft nicht die elektrotechnische Sicherheit im Sinne der VDE‑Normen und der BetrSichV, sondern setzt voraus, dass diese Prüfungen bereits ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

VdS-Prüfung ersetzt nicht andere Prüfungen

Die VdS-Prüfung kann nicht durch andere Prüfungen ersetzt werden und ersetzt ihrerseits nicht die Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.

Kommt ein Unternehmen seiner VdS‑Prüfpflicht nicht nach, kann im Schadenfall der Versicherungsschutz gefährdet sein.

Was wird bei der VdS-Prüfung geprüft?

Ein wesentlicher Teil der VdS‑Prüfung besteht aus einer Plausibilitäts- und Dokumentationsprüfung, insbesondere durch Einsicht in:

  • Nachweise der Elektroprüfungen nach BetrSichV/DGUV
  • Wartungs- und Instandhaltungspläne
  • Prüfungen der Blitzschutzanlage
  • Prüfungen tragbarer Feuerlöscher

Damit soll sichergestellt werden, dass die elektrotechnischen Prüfpflichten erfüllt wurden und keine brandschutzrelevanten Mängel bestehen.

Zweck der VdS-Richtlinie 2871

Die Prüfungen nach SK 3602 erfolgen nach den Vorgaben der VdS 2871 – Richtlinien für die Prüfung elektrischer Anlagen. Diese Richtlinie legt fest:

  • Prüfungsumfang
  • Anforderungen an Messungen und Funktionsprüfungen
  • Dokumentationspflichten (inkl. Mängelberichte)

Sie ist verbindlich anzuwenden, wenn ein Befundschein für die Versicherung erstellt wird. Darüber hinaus kann sie freiwillig auch als Orientierung für interne Qualitätsprüfungen dienen.

Fazit VdS-Prüfung

Unternehmen benötigen zwei voneinander unabhängige Prüfpfade:

  1. Gesetzliche Prüfungen nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100‑600 und 0105‑100
    → Sicherstellung des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit
  2. VdS‑Prüfung nach SK 3602
    → Bestandteil des Feuerversicherungsvertrags, Fokus auf Brandschutz und thermische Risiken

Nur die Kombination beider Prüfwege schafft Rechtssicherheit, technisch sichere Anlagen und vollen Versicherungsschutz.

Autor*in: WEKA Redaktion

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Gratis-Download: Arbeitsanweisung für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel

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Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel kann es zu Gefährdungen für den Menschen und die elektrische Anlage ...

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